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Umsetzung Steuervorlage 17 Landrat begrüsst Vorlage der Regierung

Eines war im Landrat unbestritten: Der Kanton Basel-Landschaft kommt nicht um eine kantonale Steuervorlage herum. «Wir werden einen Kompromiss finden müssen, koste es, was es wolle», sagte Finanzdirektor Anton Lauber. Die Ausgestaltunge dieses Kompromisses sorgte aber für eine lange Diskussion. Die Debatte um die kantonale Umsetzung der nationalen Steuervorlage 17 (Staf) bewegte sich wenig überraschend entlang des Links-Rechts-Grabens.

Kantonale Umsetzung der SV17

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Auslöserin für die kantonalen Reformen ist die Bundes-Steuervorlage 17 (SV17) - die seither in der «Staf»-Vorlage des Bundes aufgegangen ist. Diese bündelt die Steuerreform mit einer AHV-Finanzierungsänderung. Über die Vorlage wird am 19. Mai abgestimmt.

Die Ratslinke setzte sich für weniger Entgegenkommen gegenüber den Unternehmen und für mehr soziale Begleitmassnahmen ein. Die Bürgerlichen ihrerseits warnten vor den negativen Folgen für den Wirtschaftsstandort Baselland, wenn man den Unternehmen nicht weit genug entgegenkomme.

Ringen um Prozentsätze

Im Detail sorgten vor allem die vorgeschlagene Senkung des Gewinnsteuersatzes von derzeit 20,7 auf 13,45 Prozent und die Dividendensteuer für Diskussionen. Die SP beantragte, den Gewinnsteuersatz nur auf 14,4 Prozent zu senken und den Umfang der Dividendenbesteuerung von den vorgeschlagenen 60 auf 80 Prozent zu erhöhen.

Eine Erhöhung des Steuersatzes wäre ein schlechtes Zeichen für den Arbeitsplatzstandort Baselland, hiess es dazu von bürgerlicher Seite. Nicht zuletzt könnten Firmen deswegen abwandern, betonten die Sprecher der bürgerlichen Parteien und Lauber unisono. Der vorgeschlagene Gewinnsteuersatz von 13,45 Prozent liege über jenen der Nachbarkantone Basel-Stadt (13,01 Prozent) und Solothurn (13,15 Prozent); das Baselbiet müsse sich diesem Steuerwettbewerb stellen.

Alle Änderungsanträge abgelehnt

Von all den Anträgen der SP und den jeweils abgeschwächten Varianten der Grünen fand im Rat keiner eine Mehrheit: Der SP-Antrag für einen Gewinnsteuersatz von 14,4 Prozent wurde ebenso abgelehnt wie derjenige der Grünen, die 13,94 Prozent beantragten.

Ebenso deutlich fielen auch die anderen Abstimmungen aus. Der SP-Antrag, die Erhöhung der Kinder- und Familienzulage um 30 Franken beizubehalten, wurde indes mit 42 zu 35 Stimmen mit einem etwas knapperen Mehr abgelehnt.

Definitive Entscheide fällt das Baselbieter Parlament erst bei seiner zweiten Lesung. Diese wird nach dieser Staf-Abstimmung im Juni stattfinden.

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