Das Einbürgerungsgesuch des Wiler Imams Bekim Alimi gibt zur Zeit viel zu reden in Wil. Bekim Alimi ist ein Muslim, der sich exponiert und sich für die Integration engagiert. Dadurch wurde Bekim Alimi eine öffentliche Figur. Nach über zwei Jahrzehnten in der Schweiz wollte er sich einbürgern lassen. Bisher ohne Erfolg.
Am Anfang stand eine Einsprache
Gegen den Entscheid des Wiler Einbürgerungsrates, Bekim Alimi einzubürgern, wurde Einsprache erhoben. Eine Besonderheit, die es so nicht in allen Kantonen gibt. Bekim Alimi sei eine Gefahr für die Sicherheit der Schweiz, so die Begründung. Das stimme nicht, hat darauf der Nachrichtendienst des Bundes gesagt. Die Einbürgerung von Bekim Alimi sei möglich. Weil die Einbürgerung aber nicht zurückgezogen wurde, muss das Stadtparlament am 4. April über die Einbürgerung entscheiden.
Parlament muss entscheiden
Fragt man bei den Fraktionspräsidenten nach, ist man nicht glücklich, über die Einbürgerung von Bekim Alimi entscheiden zu müssen. Man könne nur mit Ja oder Nein stimmen, könne also die Vorlage nicht zurückweisen. Ausserdem habe man nicht genügend Unterlagen und eine persönliche Befragung wäre sehr wichtig gewesen, um sich eine eigene Meinung zu bilden. Das sieht aber das kantonale Gesetz nicht vor. Wird Bekim Alimi nicht eingebürgert, kann er einen Rekurs beim Kanton St. Gallen machen.