Die Ausgangslage
Der Weg zum Schweizer Pass wird ab 2018 steiniger. Ab dann gelten neue Regeln für die Einbürgerung. Neu brauchen Ausländerinnen und Ausländer eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis). Eine B- oder F-Bewilligung reicht nicht mehr.
Mehrere Kantone und Städte sind inzwischen aktiv geworden. Sie haben Personen über die Änderungen informiert und darüber, wie sie für eine Einbürgerung vorgehen müssen.
Der Kanton Zürich hat die Schreiben nicht selber verschickt. Er überlässt den Entscheid seinen Gemeinden und hat ihnen dazu einen Musterbrief verschickt.
Die Kritik der SVP
Der SVP ist dieser Musterbrief ein Dorn im Auge. Solche «Express-Einbürgerungen» seien eine «politische Schandtat». Sie fordert die Gemeinden auf, dieses Schreiben des Kantons nicht an die betroffenen Ausländerinnen und Ausländer weiterzuleiten.
Der Konter des Kantons
Justizdirektorin Jacqueline Fehr hält nichts von dieser Kritik. Der Kanton mache nur das, was auch der Bundesrat empfehle. Zudem würden auch diese Gesuche gründlich geprüft und nicht einfach durchgewinkt.