2014 wurde in den Gemeinden Flims, Laax und Falera ein neues Tourismusgesetz angenommen. Auf den 1. Januar 2015 wurden pauschale Gästetaxen eingeführt. Mehrere Ferienwohnungsbesitzer waren mit diesen überhaupt nicht einverstanden.
Zum einen wurde kritisiert, dass das neue Berechnungssystem für die Taxen zu willkürlichen Resultaten führe. Weiter würden die Gemeinden die eingenommenen Gelder zum Teil zweckentfremden und auch in nicht-touristische Bereiche investieren.
Grosser Widerstand
Es hagelte Einsprachen in den Gemeinden. Vier exemplarische Fälle landeten schliesslich vor dem kantonalen Verwaltungsgericht. Dieses lehnte im November 2017 die Beschwerden der Zweitwohnungsbesitzer ab.
Nun sind die Ferienwohnungsbesitzer auch vor Bundesgericht gescheitert. Wie die Vorinstanz kommt auch das Bundesgericht zum Schluss, dass die Mittel in allen drei Gemeinden für tourismusbedingte Aufwendungen verwendet würden. Dies hätten die drei Gemeinden aufgezeigt.
Bei der Bemessung der Gästetaxe kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Methode nicht zu Ergebnissen führe, die in krassem Widerspruch zu den tatsächlichen Verhältnissen stehen würden. Eine Pauschalisierung führe immer zu Ungenauigkeiten. Diese seien jedoch hinzunehmen, um die Abgabe rationell erheben zu können.