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Umstrittene Gebührenpflicht Stadt Zürich zieht Veloverleiher vor Gericht

  • Die Stadt Zürich zieht eine Beschwerde gegen den Velovermieter Bond, vormals Smide, weiter vor das Verwaltungsgericht.
  • Das Gericht soll entscheiden, ob der Anbieter eine Bewilligung benötigt und Gebühren an die Stadt bezahlen muss.
  • Diese Regelung hat der Zürcher Stadtrat im April 2019 eingeführt.

Es war eine Niederlage für die Stadt Zürich: Im Juli hatte sich der Zürcher Statthalter auf die Seite des Velovermieters Bond gestellt. Es sei nicht rechtens, dass die Stadt Zürich Gebühren vom Anbieter verlange, hielt der Statthalter fest.

Grundsatzfrage stellt sich

Diesen Entscheid fechtet die Stadtzürcher Regierung nun vor Verwaltungsgericht an. «Der Stadtrat sieht dahinter eine Grundsatzfrage, die von einem höheren Gericht geklärt werden soll», sagt Matthias Ninck, Sprecher des Stadtzürcher Sicherheitsdepartements auf Anfrage von SRF.

Bei der Grundsatzfrage geht es darum, ob die Nutzung des öffentlichen Raumes einen sogenannten «gesteigerten Gemeingebrauch» darstellt und solche Anbieter ohne feste Stationen Gebühren bezahlen müssen.

Weiterzug überrascht E-Bike-Verleiher

Beim Veloverleiher Bond sorgt der Weiterzug für Stirnrunzeln. «Wir sind überrascht und enttäuscht über den Entscheid», so Geschäftsführer Raoul Stöckle. Er verweist darauf, dass das Stadtparlament bereits 2019 beim Stadtrat interveniert hat. Der Gemeinderat hat damals einen Vorstoss mit der Forderung überwiesen, der Stadtrat solle die Gebühren überdenken. «Der Stadtrat foutiert sich aber darum und möchte sein Gesetz durchdrücken», kritisiert Stöckle.

Seit April 2019 verlangt die Stadt Zürich von Veloverleihern ohne festen Standort eine Gebühr, weil sie den öffentlichen Grund nutzen. Auslöser dafür waren Billigvelos eines anderen Anbieters, die überall in der Stadt Zürich herumstanden.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 21.08.2020, 12.03 Uhr ; 

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