Die umstrittene Personenkontrolle: das ist passiert
Der Vorfall, um den es vor Gericht geht, datiert vom Oktober 2009. Der Kläger, ein damals 36-jähriger Mann, wirft den drei Stadtpolizisten vor, ihn bei einer Personenkontrolle in Zürich Wiedikon zusammengeschlagen, gewürgt und mit Pfefferspray besprüht zu haben. Zudem sollen sich die Beschuldigten auf den Rücken des herzkranken Mannes gesetzt haben, als er bereits gefesselt auf dem Boden lag.
Die drei Stadtpolizisten – darunter eine Frau – machten hingegen eine Notwehrsituation geltend. Der Mann habe sie angegriffen und sich sehr aggressiv verhalten. Seine Herzprobleme habe er nie erwähnt. Zudem hätten sie den Mann kontrolliert, weil er dem Profil eines gesuchten Verdächtigen entsprochen habe.
Das Plädoyer der Staatsanwältin
Die Staatsanwältin stützte die Aussagen der Polizisten und forderte Freisprüche. Sie äusserte auch erhebliche Zweifel an der Version des Opfers. Die Polizisten hätten einfach ihren Job gemacht; mit «Racial Profiling» habe die Sache nichts zu tun. Hätte der Mann damals einfach seinen Ausweis gezeigt und «nicht eine sinnlose Grundsatzdiskussion» wegen der Hautfarbe gestartet, wäre nichts passiert.
Die Staatsanwältin wollte das Verfahren darum bereits zweimal einstellen lassen und wurde vom Zürcher Obergericht darin auch gestützt. Schliesslich musste sie aber auf Geheiss des Bundesgerichts Anklage erheben. Und die Anklageschrift sogar noch ausweiten. Dies hatte der Opferanwalt beim ersten (unterbrochenen) Prozess im November 2016 erfolgreich beantragt.
Und das sagt der Opferanwalt
Der Opferanwalt wollte vor allem aufzeigen, dass sein Mandant nur wegen seiner Hautfarbe kontrolliert worden war. Vom Opfer selber war zu erfahren, dass es heute noch traumatisiert sei. Der Mann erklärte, er habe Mühe, am Bahnhof Wiedikon vorbeizufahren, weil alles wieder hochkomme. Er überlege sich sogar, aus dem Quartier wegzuziehen. Der Opferanwalt fordert eine Verurteilung wegen eventualvorsätzlicher Tötung und Amtsmissbrauch. Das Strafmass liess er offen, wies aber darauf hin, dass für diesen Straftatbestand bis zu fünf Jahre Gefängnis möglich seien.
Der Prozess geht am Mittwoch weiter. Wann das Urteil eröffnet wird, ist noch offen.