Die Ausgangslage: Wenn eine Wiese überbaut wird oder in einem ehemaligen Industriegebiet Wohnungen entstehen, dann sind Grundstücke auf einen Schlag mehr Wert. Der Bund will, dass Investoren einen Teil des Gewinns künftig an den Staat abliefern. Bei Einzonungen ist die Vorgabe des Bundes klar: Investoren sollen künftig mindestens 20 Prozent des Bodenmehrwertes an den Staat abliefern.
Keine Vorgabe machte der Bund hingegen bei Um- und Aufzonungen, die Kantone können selbst entscheiden, ob sie auch dort einen Teil des Mehrwertes abschöpfen wollen.
Der Plan des Zürcher Regierungsrats:
- Die Abgabe der Investoren an die Gemeinden soll maximal 15 Prozent betragen.
- Investoren sollen diese 15 Prozent des Mehrwerts auch in Form von städtebaulichen Projekten abgeben können. (Parks, Schulen, Velostationen etc.)
- Weitere fünf Prozent sollen in einen kantonalen Fonds fliessen.
- Diesen Fonds will der Regierungsrat einrichten, um einen gemeindeübergreifenden Ausgleich herzustellen.
Der Gesetzesentwurf kommt in den kommenden Monaten in den Kantonsrat. Gemäss Bundesvorgabe muss das Gesetz am 30. April 2019 in Kraft gesetzt sein.
Städte sind unzufrieden: Die Debatte im Kantonsrat dürfte hitzig werden. Schon vor Monaten äusserten die Städte Zürich, Winterthur, Bülach und Regensdorf an einer gemeinsamen Medienkonferenz ihren Unmut über die Pläne des Regierungsrats.
Die Städte fordern einen Mehrwertausgleich von bis zu 50 Prozent - also mehr Geld von den Investoren, die von Verdichtungsprojekten profitieren.