Sollen Bau-Investoren dem Kanton und den Gemeinden mehr Geld abliefern müssen oder nicht? Zu dieser Frage wird sich die Zuger Stimmbevölkerung äussern können: 27 Parlamentarier und Parlamentarier der Ratslinken und der SVP haben das Behördenreferendum ergriffen.
Bund will, dass Investoren Teil ihres Gewinns abliefern
Wird ein Grundstück ein- oder umgezont, gewinnt es in der Regel viel an Wert - wer in das Grundstück investiert hat, macht dabei einen Gewinn. Einen Teil dieses Gewinns sollen Investoren künftig an den Kanton abliefern: So will es der Bund, der damit verhindern will, dass Private bei Bauprojekten nur Vorteile erzielen, der Staat aber auf den Mehrkosten sitzen bleibt - etwa weil Strassen und Schulen gebaut werden.
Die Frage ist nur: Wie viel soll an die Gemeinden und Kantone gehen? Bei Einzonungen schreibt der Bund vor, dass Investoren mindestens 20 Prozent des Mehrwerts abliefern müssen. Bei Auf- und Umzonungen dagegen können die Kantone selber entscheiden, ob sie einen Teil des Mehrwerts abschöpfen wollen - und wenn ja, wie viel.
Linke will mehr Abgaben, SVP weniger
Der Zuger Kantonsrat will den Gemeinden bei den Auf- und Umzonungen eine Mehrwertabschöpfung von maximal 20 Prozent erlauben. Die Ratslinke und die SVP sind damit nicht einverstanden - allerdings aus unterschiedlichen Gründen: Den Linken sind 20 Prozent zu wenig, der SVP zu viel.
Durch das Behördenreferendum, das die beiden politischen Lager im Kantonsrat zustande gebracht haben, kommt die Vorlage nun vors Volk. Abstimmungstermin ist voraussichtlich der 10. Februar 2019.