Was ist neu? Beim Modell, das der ehemalige SP-Nationalrat und Energiespezialist Ruedi Rechsteiner für die Interessensgemeinschaft der Bündner Konzessionsgemeinden (IBK) ausgearbeitet hat, bekommen die Gebirgskantone wie Graubünden oder Wallis in Zukunft gleich viel Wasserzinsen wie bisher. Neu ist, dass die Stromkonzerne nur noch die Hälfte davon zahlen müssen. Die andere Hälfte der Wasserzinsen sollen die privaten Stromkunden und die Firmen bezahlen, die neu unter dem Stichwort «Speicherzuschlag» firmieren soll.
Wie soll das gehen? Neu müssten dafür die Wasserkraftwerke eine Art Energie-Notvorrat anlegen. Das heisst, sie dürften die Stauseen nicht einfach leeren, wenn sie besonders viel Geld verdienen könnten, sondern sie müssten immer einen gewissen Anteil an Wasser zurückbehalten, damit die Schweiz zum Beispiel im Notfall während vier Wochen ohne Strom aus dem Ausland auskommen könnte. Laut Ruedi Rechsteiner bräuchte es dafür 20 Prozent der Speicherseen.
Wer zahlt dafür? Der Speicherzuschlag würde wie der heutige Netzzuschlag von allen Stromkonsumenten eingefordert. Für Grosskunden - also Firmen - würde das laut Berechnungen von Ruedi Rechsteiner im Vergleich zu den heutigen Wasserzinsen einen Zuschlag von 0,5 Rappen pro Kilowattstunde bedeuten, für private, sogenannte "gebundene Kunden" sogar eine Senkung um 0,3 Rappen.
Wer könnte dagegen sein? Firmen hätten höhere Stromkosten, auch wenn die Initianten bereits laut über eine Sonderregelung für besonders energieintensive Unternehmen nachgedacht haben. Und es gebe weniger Wasserzinsen für die Mittellandkantone, weil diese weniger Speicherkapazitäten haben.
Was heisst das nun? Unter dem Strich hätten die Gebirgskantone mit diesem Modell ihre Wasserzinsen gesichert, Firmen müssten mehr bezahlen, die Stromkonzerne wären finanziell entlastet und die Schweiz hätte ein Strompflichtlager.