Den Entscheid ausgelöst hatte eine muslimische Praktikantin, die sich für eine Volontariatsstelle bewarb und ein Kopftuch trägt. Die Basler Gerichte mussten sich deshalb mit der Frage auseinandersetzen, ob es grundsätzlich für das Gericht selbst möglich sein soll, deutlich sichtbare religiöse Symbole zu tragen. Das zuständige Appellationsgericht kam zum Schluss, dass man dies nicht wolle, egal ob von Christen, Muslimen, Juden oder Angehörigen anderer Religionen.
Die Basler Gerichte müssen sich religiös neutral verhalten, begründet der zuständige Gerichtspräsident und Vorsitzende des Gerichtsrats Stephan Wullschleger den Entscheid. An Verhandlungen dürfen Richterinnen und Richter deshalb keine religiösen Symbole tragen, die sichtbar sind, also weder Kreuze, noch Kopftuch oder Kippa.
Kritik am Entscheid aus muslimischen Kreisen
Über diesen Entscheid sei man gar nicht glücklich, sagt Selim Karatekin von der Basler Muslimkommission. Muslime seien nämlich besonders betroffen: «Solche Kleidervorschriften sind nicht bei allen Religionsgemeinschaften gleich zwingend.» Für muslimische Juristinnen bedeute diese Vorschrift faktisch ein Berufsverbot an Basler Gerichten, so Karatekin.
Die Muslimkommission überlegt sich deshalb, eine Beschwerde zu machen. Grosse Chancen dürfte diese jedoch nicht haben, meint Staatsrechts-Professor Markus Schefer von der Universität Basel: «Das Bundesgericht hat in einem anderen Fall festgehalten, dass an öffentlichen Schulen das Personal gezwungen werden darf, keine religiöse Kleidung zu tragen.»
Den Entscheid bedauert auch Monika Hungerbühler, Co-Dekanatsleiterin der römisch-katholischen Kirche Basel-Stadt. Sie glaubt nicht, dass Kleidung jemanden hindert, ein gerechtes Urteil zu fällen. Verständnis für die Haltung des Basler Gerichtsrats zeigt dagegen Guy Rueff, Präsident der Israelitischen Gemeinde Basel.