Das ehemalige Gasthaus Steghalten in Amsoldingen ist von der Denkmalpflege als erhaltenswert eingestuft. Trotzdem bewilligte das Regierungsstatthalteramt Thun im Dezember 2014 einen Umbau des Gasthofes in ein Wohnhaus.
Erlaubt wurde damals der Einbau von sechs Wohnungen in das bestehende Gebäude. Weil die Bauherrschaft den historischen Bau aber fast komplett abriss und neun statt sechs Wohnungen einbauen liess, gab es einen Baustopp. Nun darf in Amsoldingen aber wieder gebaut werden.
Das Regierungsstatthalteramt Thun hat ein nachträglich eingereichtes Baugesuch bewilligt. Dieses ist laut dem Amt mehrmals überarbeitet worden, bis es bewilligungsfähig war. «Wir haben nun ein Projekt, dass die Bausubstanz weitgehend wieder herstellt und auch vom Erscheinungsbild her bewilligungsfähig ist», sagt Regierungsstatthalter Marc Fritschi.
Sieben statt sechs Wohnungen
Im bewilligten Gesuch ist der Bau von sieben anstelle von sechs Wohnungen enthalten. Marc Fritschi betont: «Ob im gleichen Volumen sechs oder sieben Wohnungen eingebaut werden, spielt keine Rolle, beides ist bewilligungsfähig.»
Die Vergangenheit zählt nicht
Das Regierungsstatthalteramt prüfe jedes Projekt wohlwollend, betont Marc Fritschi. «Die Bauherrschaft hat ein Recht darauf, dass ein Projekt bewilligt wird, wenn das Gesetz es zulässt. Auch wenn sie vielleicht vorher Fehler gemacht hat.» Und die gesetzlichen Vorgaben seien im neuen Baugesuch eingehalten worden.