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Hände eines Hochzeitspaars
Legende: Die Solothurner Regierung tritt nicht auf die Abstimmungsbeschwerde der CVP gegen die Abstimmung zur Heiratsstrafe ein. Keystone

Umstrittener Urnengang Nun muss das Bundesgericht über Abstimmung entscheiden

Das ist die Vorgeschichte: Im November 2012 hat das Schweizer Stimmvolk eine Initiative der CVP abgelehnt. Die CVP wollte damit die sogenannte Heiratsstrafe abschaffen. Das heisst: Wenn beide Ehepartner arbeiten, sollen sie nicht mehr Steuern bezahlen als ein unverheiratetes Paar. Das Abstimmungsergebnis war mit 50,8 Prozent Nein-Stimmen zu 49,2 Prozent Ja-Stimmen sehr knapp.

Das hat der Bundesrat zugegeben: Vorletzte Woche hat der Bundesrat darüber informiert, dass er im Wahlkampf falsche Zahlen verwendet hatte. Es seien deutlich mehr Ehepaare von der Heiratsstrafe betroffen, als bis anhin kommuniziert. Statt der 80'000 Zweiverdienerehepaare seien es deren 454'000.

Das forderte die CVP: Die Partei hat dies in der Folge als «skandalöse Fehlinformationen» kritisiert. Daraufhin hat sie letzte Woche in insgesamt acht Kantonen, darunter in den Kantonen Solothurn und Aargau, eine Beschwerde eingereicht und eine Wiederholung der Abstimmung verlangt. Für die CVP ist klar, mit den korrekten Fakten hätte das Stimmvolk die Heiratsstrafe abgeschafft.

Das hat die Solothurner Regierung entschieden: Als erste Kantonsregierung hat nun diejenige des Kantons Solothurn entschieden. Sie ist nicht auf die Beschwerde der CVP eingetreten. Die Solothurner Regierung nennt zwei Gründe. Einerseits sei die Beschwerdefrist längst abgelaufen. Andererseits sei es nicht die Sache des Kantons über allfällige Fehlinformationen zu entscheiden. Dies müsste das Bundesgericht machen.

Das sagt die CVP heute: Der Beschwerdeführer im Kanton Solothurn ist der Ständerat Pirmin Bischof. Ihn überrascht der Entscheid der Solothurner Regierung nicht. Er habe dies so erwartet, sagte er gegenüber Radio SRF. Der Umweg über die Kantone sei halt so im Gesetz vorgesehen. Der Weiterzug ans Bundesgericht sei bereits vorbereitet. Bischof ist auch zuversichtlich, dass das Bundesgericht letztlich der Beschwerde zustimmt und Neuwahlen anordnet. Auf Bundesebene wäre dies ein Novum.

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