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Umweltschutz Mehrweg-Geschirr-Pflicht in Basel wird ausgeweitet

Künftig müssen alle Verkaufsstände im öffentlichen Raum statt Wegwerf Geschirr, Mehrweggeschirr einsetzen - ausser an der Fasnacht.

Für die SVP ist das Mehrwegsystem «mühsam» - sowohl für die Konsumenten wie auch für die Verkäufer. Das Gesetz sei «völlig untauglich» für die Praxis, man solle es weicher formulieren. Die FDP kritisierte ihrerseits die Vorlage als zu starr und nehme keine Rücksicht auf künftige Entwicklungen, die man heute noch nicht kenne.

Für alle anderen Fraktionen handelt es sich bei der Teilrevision des Umweltgesetzes um einen akzeptablen Kompromiss. Der CVP-Sprecher erinnerte seine Ratskolleginnen und -Kollegen auch daran, dass sie vor zwei Monaten den Klimanotstand ausgerufen hatten. Das sei jetzt eine erste Gelegenheit, um zu zeigen, dass man das Thema ernst nehme. Der Rat lehnte in der Folge sowohl die Rückweisung wie auch die Änderungsanträge von SVP und FDP zurück.

Die Gesetzesrevision soll Gleichbehandlung bringen und Trittbrettfahrer an Grossanlässen ausbremsen. Ausnahmen werden im Gesetz festgeschrieben: So ist die Fasnacht generell von der Pflicht befreit, für die Herbstmesse gilt sie nur bei den Getränken. Und auch Kleinstveranstaltungen müssen kein Mehrweggeschirr anbieten.

Seit 2014 dürfen in Basel-Stadt an öffentlichen Veranstaltungen auf der Allmend für Getränke und Esswaren nur Mehrweggeschirr sowie PET-Flaschen mit Pfand verwendet werden. Dies gilt auch für öffentliche Veranstaltungen auf privatem Grund mit mehr als 500 Personen. Heute gilt die Mehrweggeschirrpflicht an rund 130 Veranstaltungen im Jahr.

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