- Die Solothurner Staatsanwaltschaft muss gegen einen Mitarbeiter des Seilparks Balmberg ein Strafverfahren eröffnen. Dies hat das Bundesgericht geurteilt.
- Es geht um einen Fall, der sich im August 2016 ereignet hatte. Ein Mann brach sich das Fussgelenk, als er gegen einen Baum prallte.
- Er habe wegen kaputter Schutzhandschuhe nicht richtig abbremsen können, so der Vorwurf des Mannes.
- Die Staatsanwaltschaft und später das Solothurner Obergericht wollten kein Verfahren eröffnen.
Wurden einem Kunden im Seilpark Balmberg kaputte Handschuhe abgegeben? Und hat sich der Mann deshalb das Fussgelenk gebrochen? Diesen Fragen muss die Solothurner Staatsanwaltschaft nachgehen – dreieinhalb Jahre nach dem Unfall im Seilpark.
Er sei aufgrund des Fehlers eines Mitarbeiters im Park verunfallt, so der Mann. Er hatte deshalb einen Strafantrag eingereicht. Der Baum, in den er geprallt ist, sei nicht gepolstert gewesen. Es habe weder eine Bremsfeder noch einen Pneu als Aufprallschutz gehabt. Und vor allem: Seine Schutzhandschuhe seien kaputt gewesen. Darum habe er nicht richtig abbremsen können und es sei zum Unfall gekommen.
Die Solothurner Staatsanwaltschaft hatte den Strafantrag des Verunfalltes nicht angenommen. Auch das Obergericht wollte keine Untersuchung. Kein verantwortungsvoller Mitarbeiter eines Seilparks würde einem Kunden kaputte Handschuhe abgeben, so die Begründung. Die Handschuhe seien nämlich zentral für die Sicherheit in der Anlage.
Das Bundesgericht kritisiert diese Argumentation nun mit deutlichen Worten. Diese sei ein Zirkelschluss, der im Prinzip jede beschuldigte Person entlasten könnte. Ob die Schutzhandschuhe kaputt waren oder nicht sei der zentrale Punkt in der Sache. Die Solothurner Staatsanwaltschaft muss deshalb eine Strafuntersuchung eröffnen – fast vier Jahre nach dem Unfall im Seilpark Balmberg.