Die Basler Staatsanwaltschaft hat gegen acht Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der BVB ermittelt. Gegen drei Mitglieder des Verwaltungsrats respektive der Geschäftsleitung hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage erhoben. Die drei müssen sich also vor Gericht verantworten. Es geht um eine mutmassliche Deliktsumme von 300'000 Franken und um mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung.
Auslöser war ein Bericht der Basler Finanzkontrolle vom Dezember 2013. In diesem Bericht ging es um Vetternwirtschaft zum Beispiel um die Frage, ob sich der damalige Direktor zu Recht einen luxuriösen Dienstwagen bezahlen lassen durfte, oder um mutmasslich zu Unrecht bezahlte Überstunden und darum, ob bei Ausschreibungen alles mit Rechten Dingen zugegangen ist. Welchen dieser Missstände, die die Finanzkontrolle damals festgehalten hat, die Staatsanwaltschaft jetzt nach Abschluss ihrer Untersuchung als strafbar einstuft, ist bis jetzt nicht bekannt.
Das Verfahren sei sehr aufwändig gewesen, teilt die Staatsanwaltschaft heute mit. Insbesondere bei der Vergabe von Aufträgen habe die Staatsanwaltschaft vergeblich Unterlagen gesucht: «Viele Dokumente wurden nicht richtig, nicht sachdienlich abgelegt», sagt Staatsanwaltschaft-Sprecher Peter Gill. Deshalb habe man teilweise mit langwierigen Rechtshilfeverfahren im Ausland die Unterlagen auf Seite der beauftragten Firmen herausverlangen müssen. Wann sich die drei Verantwortlichen vor dem Strafgericht verantworten müssen, steht noch nicht fest.