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Ungewöhnliches Nachspiel Basler Demo-Teilnehmer sollen sich selber einvernehmen

Teilnehmer des sogenannten «Grauen Blocks» haben Post mit Fragen der Basler Staatsanwaltschaft erhalten.

60 Personen haben in den letzten Wochen einen Brief der Basler Staatsanwaltschaft erhalten. Darin werden die Betroffenen aufgefordert, schriftliche Informationen über sich und ihre Teilnahme an einer Demonstration Ende November 2018 zu liefern. Gefragt wird unter anderen nach der Motivation der Teilnahme, ob man sich dabei unkenntlich gemacht habe oder was man dazu sage, dass es bei der Demo auch Verletzte gegeben habe.

Während dieser Demonstration unter dem Titel «Basel Nazifrei» kam es zu Ausschreitungen. Die Staatsanwaltschaft führt deshalb Verfahren gegen mehrere Teilnehmer dieser Demonstration, unter anderem wurden dabei auch Fahndungsbilder im Internet veröffentlicht.

Die 60 Personen des sogenannten «Grauen Blocks» haben sich daraufhin mit den Demoteilnehmern auf den Fahndungsbildern solidarisiert und haben sich in einer ungewöhnlichen Aktion im November 2019 auf dem Claraposten bei der Polizei gemeldet.

Betroffene wollen Brief ignorieren

Die Mitglieder dieses «Grauen Blocks» sollen nun der Staatsanwaltschaft Fragen beantworten. Nicht in einer direkten Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft, sondern schriftlich. Christophe Notz, ein Mitglied des «Grauen Blocks» wundert sich über dieses Vorgehen. «Wir haben keine Selbstanzeige gemacht, sondern nur eine Selbstdeklaration, dass wir auch an der Demo dabei waren.» Die Teilnahme sei aus seiner Sicht nicht strafbar. «In der Schweiz herrscht immer noch Versammlungsfreiheit. Dies ist in der Verfassung festgeschrieben», sagt Notz. Den Brief der Staatsanwaltschaft wolle man ignorieren und nicht auf die Fragen eingehen.

Die Basler Staatsanwaltschaft äussert sich nur schriftlich zum Fall. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, könne man inhaltlich nichts dazu sagen. Man sei jedoch verpflichtet, zu prüfen, ob ein Verfahren eingeleitet wird. «Die Polizei hat entsprechende Rapporte verfasst. Es wird deshalb von Amtes wegen geprüft, ob sich diese Personen strafbar gemacht haben, indem sie an der unbewilligten Demonstration teilgenommen haben», heisst es in einer schriftlichen Stellungnahme der Staatsanwaltschaft.

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