An einem Institut der Universität St. Gallen wurden im Frühling 2018 missbräuchliche Spesenbezüge entdeckt. Ein Professor wurde freigestellt und dieser tritt Anfang 2020 zurück. Ein weiterer Dozent erhielt einen schriftlichen Verweis und auch gegen eine dritte Person lagen Vorwürfe vor.
Im Zuge der Spesenaffäre hatte die St. Galler Regierung und das Rektorat entschieden, alle Institute, Profit-Center und andere Einheiten der Universität einer Sonderprüfung zu unterziehen. Von April bis Ende September wurden mehrere Tausend Belege zu Spesenbezügen, Honoraren, Nebentätigkeiten und Transaktionen sowie die Verwendung von Mitteln geprüft.
Auffälligkeiten in einem Fall
Bei der Sonderprüfung seien keine wesentlichen, systematischen Abweichungen festgestellt worden, teilen der Kanton St. Gallen und die Universität in einer gemeinsamen Medienmitteilung mit. In einem Fall seien jedoch vertiefte Abklärungen nötig.
Es gehe dabei um die Frage, ob Honorar-Zahlungen aus Drittmitteln von insgesamt rund 160’000 Franken über fünf Jahre regelkonform waren oder nicht. Die dafür notwendigen Klärungen mit den Beteiligten sollen «zeitnah» erfolgen. Ob rechtliche Massnahmen eingeleitet werden müssen, soll im Dezember entschieden werden. Aufgrund des laufenden Verfahrens, werden keine weiteren Angaben zum Fall gemacht.