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Unklare Zukunft Frauenhaus kann bis August weiterarbeiten – und dann?

  • Die Leistungsvereinbarung zwischen den Kantonen und der Stiftung Frauenhaus Aargau-Solothurn war Ende 2018 ausgelaufen. Nun wurde sie verlängert – jedoch nur befristet.
  • Man anerkenne damit die anspruchsvolle Situation, in der sich die Stiftung Frauenhaus Aargau-Solothurn befinde, heisst es in einer Mitteilung des Kantons Solothurn.
  • Bis Ende August 2019 muss das Frauenhaus eine neue Leistungsvereinbarung aushandeln mit den Kantonen.

Im Frauenhaus Aargau Solothurn finden Frauen und ihre Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, Notunterkunft, Beratung und Betreuung. Die Stiftung befindet sich jedoch in einer schwierigen Phase. Viele personelle Wechsel und finanzielle Probleme machen ihr zu schaffen.

Finanz-Probleme wegen schlechter Auslastung

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In den letzten Jahren machte das Frauenhaus Aargau-Solothurn Defizite. Ein Grund ist die derzeit schwache Auslastung. Es mag erfreulich sein, wenn wenige Frauen Zuflucht brauchen vor häuslicher Gewalt. Für das Frauenhaus ist das aber schwierig. Es wird von den Kantonen mit Tagespauschalen entschädigt, erhält also Geld pro besetztes Bett. Bleiben die Betten leer, gibt es auch keine Entschädigung, die Fixkosten (z.B. Löhne der Mitarbeiterinnen) bleiben aber gleich hoch. Im Kanton Aargau ist ein politischer Vorstoss hängig, der das ändern will und verlangt, dass sich der Kanton auch an den Fixkosten beteiligt.

Ausgerechnet in dieser schwierigen Zeit wollten die Kantone Aargau und Solothurn die Leistungsvereinbarung neu verhandeln. Das Frauenhaus sah sich dazu ausserstande und bat um eine Verlängerung der bisherigen Leistungsvereinbarung.

Die Kantone kommen dem Frauenhaus nun entgegen und haben die Leistungsvereinbarung befristet bis Ende August 2019 verlängert. Sie verlangen aber, dass bis dahin eine neue Vereinbarung ausgehandelt wird. Die Zusammenarbeit soll vollständig und rasch überprüft werden, heisst es.

Die Kantone sind zwar verpflichtet, Schutzangebote für Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, zur Verfügung zu stellen. Sie können den Leistungsauftrag aber auch neu ausschreiben und einer anderen Organisation geben. Ginge das jetzige Frauenhaus leer aus, dürfte seine Zukunft sehr unsicher sein.

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