- Die Leistungsvereinbarung zwischen den Kantonen und der Stiftung Frauenhaus Aargau-Solothurn war Ende 2018 ausgelaufen. Nun wurde sie verlängert – jedoch nur befristet.
- Man anerkenne damit die anspruchsvolle Situation, in der sich die Stiftung Frauenhaus Aargau-Solothurn befinde, heisst es in einer Mitteilung des Kantons Solothurn.
- Bis Ende August 2019 muss das Frauenhaus eine neue Leistungsvereinbarung aushandeln mit den Kantonen.
Im Frauenhaus Aargau Solothurn finden Frauen und ihre Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, Notunterkunft, Beratung und Betreuung. Die Stiftung befindet sich jedoch in einer schwierigen Phase. Viele personelle Wechsel und finanzielle Probleme machen ihr zu schaffen.
Ausgerechnet in dieser schwierigen Zeit wollten die Kantone Aargau und Solothurn die Leistungsvereinbarung neu verhandeln. Das Frauenhaus sah sich dazu ausserstande und bat um eine Verlängerung der bisherigen Leistungsvereinbarung.
Die Kantone kommen dem Frauenhaus nun entgegen und haben die Leistungsvereinbarung befristet bis Ende August 2019 verlängert. Sie verlangen aber, dass bis dahin eine neue Vereinbarung ausgehandelt wird. Die Zusammenarbeit soll vollständig und rasch überprüft werden, heisst es.
Die Kantone sind zwar verpflichtet, Schutzangebote für Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, zur Verfügung zu stellen. Sie können den Leistungsauftrag aber auch neu ausschreiben und einer anderen Organisation geben. Ginge das jetzige Frauenhaus leer aus, dürfte seine Zukunft sehr unsicher sein.