Zum Inhalt springen

Unnötiger Lärm Bezirksgericht Lenzburg büsst zu lauten Autofahrer

  • Das Bezirksgericht Lenzburg bestätigt am Freitag die Busse gegen einen Autolenker wegen unnötigen Lärms.
  • Messinstrumente brauche es nicht, es reiche aus, wenn zwei erfahrene Polizisten den Lärm hören, argumentierte das Gericht.
  • Die Busse von 200 Franken wurde zwar halbiert, der Autolenker muss allerdings zusätzlich etwa 1500 Franken Verfahrenskosten sowie seine Anwaltskosten bezahlen.

In einer Januarnacht 2018 bemerkten zwei Polizisten in Möriken-Wildegg zahlreiche Autos an einer Tankstelle. Eines der Autos fuhr nach Aussage der Beamten davon, die Polizisten hinterher. Da hörten sie einen lauten Knall. Das Auto hätten sie zwar nicht gesehen, da es jedoch das einzige Auto war, das in diese Richtung unterwegs war, musste es sich um den Verursacher des Geräusches handeln, waren sich die Polizisten sicher.

Autolenker streitet alles ab

Der Autolenker sah dies anders. Er habe keinen Knall gehört und mit seinem BMW erst recht nicht einen solchen erzielt, sagte er. Deshalb zog er die Busse vor Gericht. Er sei es nicht gewesen, deshalb finde er die Busse nicht gerechtfertigt, sagte er vor Gericht aus.

Das Gericht sprach ihn dennoch schuldig. Es habe diesen lauten Knall gegeben. Eine solche unnötig laute Fahrweise sei nicht zulässig. Das Auto sei das einzige gewesen, das frühmorgens um drei auf dieser Strasse unterwegs war. Deshalb sei der Autolenker schuldig. Die Busse reduzierte das Gericht auf 100 Franken. Durch die Anwalts- und Verfahrenskosten wächst der Betrag allerdings auf mehrere tausend Franken an.

Interview mit dem Aargauer Lärmsanierer Hanspeter Gloor

Box aufklappen Box zuklappen
Legende: Imago

SRF News: Hanspeter Gloor, wie reagieren Sie auf das Urteil?

Hanspeter Gloor: Grundsätzlich bin ich froh, dass er verurteilt worden ist, und dass klar ist, dass man so nicht in der Landschaft herumfahren kann.

Eine Busse von 100 Franke ist aber wahrscheinlich nicht wahnsinnig abschreckend.

Das ist richtig. Die Busse selber ist sicher viel zu gering, die Leute haben ja das Geld, ein solches Auto zu fahren. Klar, es kommen noch Gerichts- und Anwaltskosten hinzu. Aber es ist zu wenig, um eine Signalwirkung zu haben.

Wie gross ist eigentlich die Lärmbelastung im Kanton Aargau?

Der Strassenlärm ist das grösste Problem. Wir haben eigentlich lärmarme Strassenbeläge, mit dieser Massnahme wäre alles geregelt. Aber wenn solche Exzesse passieren, wenn der Motor derart aufheult, dann ist der akustisch gute Belag nicht mehr genügend wirkungsvoll.

Und die 175 Millionen Franken, die der Kanton Aargau für die Lärmsanierung ausgibt, werden zunichte gemacht.

Das nicht gerade. Aber wir haben schon Rückmeldungen, wo Leute sagen, wir sollten endlich dafür sorgen, dass solche Rowdys von den Strassen genommen werden, bevor wir wieder mit neuen Strassenbelägen kommen.

Wie kann man denn «Rowdys» aus dem Verkehr ziehen?

Hier helfen nur Polizeikontrollen. Der Bussenkatalog ist meiner Meinung nach aber zu lasch. Das muss massiv teurer werden.

Eine andere Schwierigkeit ist, dass es nicht immer einfach ist, die unnötige Lärmbelastung durch Fahrzeuge nachzuweisen. Gibt es hier Messmethoden, die vor Gericht verheben?

Bis jetzt gibt es das eigentlich noch nicht. Man ist daran, das zu testen.

Meistgelesene Artikel