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Portrait von Budnesrat Alain Berset.
Legende: Offener Brief an Bundesrat Alain Berset: Über 650 Personen machen sich Sorgen um die Zukunft des Zürcher Notfalldienstes. Keystone

Unsichere Zukunft Notfalldienst: Keine Zulagen, keine Ärzte

Der Notfalldienst im Kanton Zürich ist in Gefahr: Dieser Ansicht ist die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich. Sie hat deshalb einen offenen Brief an Gesundheitsminister Alain Berset verfasst. Berset gefährde durch seine Eingriffe beim Ärztetarif Tarmed das Projekt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Im Dezember präsentierten der Kanton Zürich, die Gemeinden und die Ärzte ein gemeinsames Konzept zur künftigen Notfallversorgung im Kanton Zürich.
  • Das Konzept sieht eine zentrale Anlaufstelle und eine einzige Notfallnummer vor.
  • Ende März verfügte Bundesrat Alain Berset eine Anpassung beim Ärztetarif Tarmed.
  • Die Zürcher Ärztegesellschaft befürchtet , dass die Notfallversorgung durch diese Änderung in Gefahr ist.
  • Hunderte Ärztinnen und Patienten unterzeichneten deshalb einen offenen Brief an Alain Berset, mit der Forderung, die Anpassungen zurückzunehmen .

Konkret geht es um einen finanziellen Zuschlag, welchen Ärztinnen und Ärzte erhalten, wenn ein Patient notfallmässig in die Praxis kommt. Bundesrat Alain Berset will, dass nicht mehr alle Ärzte diesen Zuschlag erhalten. Nur noch Praxen, die nicht auf Notfälle spezialisiert sind, sollen von Zuschlägen profitieren.

Unsichere Zukunft der Zürcher Notfallversorgung

Josef Widler, Präsident der Zürcher Ärztegesellschaft, sieht dadurch das geplante neue Konzept zur Notfallversorgung in Gefahr. Bereits jetzt sei es aufgrund der schlechten Bezahlung schwierig, Ärzte für die Notfalldienste zu finden. Wenn jetzt noch die Zulagen gestrichen würden, werde es noch schwieriger.

Wir haben schon jetzt Mühe, Ärzte für die nächtlichen Hausbesuche zu finden.
Autor: Josef Widler Präsident Zürcher Ärztegesellschaft

Auch wenn Bundesrat Alain Berset seinen Vorschlag nicht zurücknimmt, sind die Änderungen noch nicht definitiv. Bis Ende Juni läuft die Vernehmlassung, danach entscheidet das nationale Parlament.

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