Der Kanton Schaffhausen ist vom Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (Staf), über das am 19. Mai abgestimmt wird, besonders stark betroffen. Denn der Anteil der Statusgesellschaften ist in Schaffhausen höher als in den meisten anderen Kantonen. Der Regierungsrat hat nun am Freitag vorgestellt, wie er die Vorlage in Schaffhausen umsetzen will.
Und die Regierung hat Grosses vor: Schaffhausen soll nach Nidwalden und Zug zum steuergünstigsten Kanton in der Schweiz werden. Die Gewinnsteuerbelastung für Unternehmen soll im Zuge der Umsetzung der Steuervorlage 17 massiv gesenkt werden, auf 12 bis 12,5 Prozent.
Für die meisten Unternehmen, nämlich alle, die bisher normal besteuert worden sind, ist das eine deutliche Senkung. Für die ausländischen Firmen allerdings, die bisher von einem Rabatt profitieren konnten, steigen die Steuern jedoch. Allerdings in einem verträglichen Ausmass, ist SVP-Finanzdirektorin Cornelia Stamm Hurter überzeugt: «Wir wollen diese Gesellschaften unbedingt im Kanton halten. Sie schaffen rund zehn Prozent der Arbeitsplätze im Kanton.» Es gehe hier um mehr als 3000 Arbeitsplätze.
Zückerchen für Familien
Ein Wegzug dieser Statusgesellschaften, die rund die Hälfte aller Steuern von juristischen Personen entrichten, würde den Kanton also hart treffen. Mit seiner Vorlage zur Umsetzung der Staf will der Regierungsrat die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons erhalten. Gleichzeitig sollen aber auch Private im Umfang von 8,3 Millionen Franken entlastet werden.
So wird der Versicherungsabzug erhöht, was sich individuell mit 200 bis 1250 Franken bemerkbar machen wird. Neu gibt es eine Steuergutschrift von 320 Franken pro Kind und Jahr und mit einer weiteren Vorlage werden die Kinder- und Ausbildungszulagen um 30 beziehungsweise 40 Franken erhöht.
So sei die Schaffhauser Umsetzung der Steuervorlage 17 gut ausbalanciert: «Wir werden so zu einem der wirtschaftsfreundlichsten Kantone der Schweiz, gleichzeitig entlastet es die Familien mit tieferem Einkommen.»
Es drohen keine Steuerausfälle
Weil die Steuerbelastung für ordentlich besteuerte Unternehmen sinkt, sollen zur Gegenfinanzierung die Dividenden höher besteuert werden. Zudem werden Mindereinnahmen bei den ordentlichen Gesellschaften durch Mehrerträge bei den Statusgesellschaften ausgeglichen und die Kantone erhalten einen höheren Anteil an der direkten Bundessteuer.
Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Steuerreform für den Kanton finanziell fast neutral ausfällt. Für die Gemeinden gibt es sogar ein leichtes Plus von 2,4 Millionen Franken während der ersten fünf Jahre und von 4,7 Millionen Franken ab dem sechsten Jahr.
Der Kantonsrat wird die Vorlage nun beraten und im September darüber entscheiden. Eine allfällige Volksabstimmung könnte dann im November stattfinden. In Kraft treten soll das neue Steuergesetz am 1. Januar 2020.