Bei der Unternehmenssteuerreform geben fast alle ihre Haltung bekannt. Nur: Dass sich Kantons- oder Stadtbehörden öffentlich zu einem nationalen Abstimmungskampf äussern, ist eher unüblich. Und umstritten: Das Bundesgericht hielt in einem Urteil fest, dass sich die Behörden zurückzuhalten hätten, ausser sie seien von einer Vorlage überdurchschnittlich betroffen.
«Wir sind natürlich sehr stark betroffen. Und deshalb ist es klar, dass wir uns dazu äussern müssen», findet der Zuger Dolfi Müller. Etwas zurückhaltender ist der Luzerner Stadtpräsident Beat Züsli: «In aller Regel äussert sich der Stadtrat nicht zu nationalen Vorlagen. Wir sind auch in diesem Fall der Meinung, dass es nicht nötig ist, dass wir uns als Gesamtgremium äussern.» Den einzelnen Mitgliedern des Stadtrates stehe es jedoch frei, Stellung zu beziehen.