- Im Aargau gibt es strengere Regeln für Eltern, die ihre Kinder zuhause unterrichten.
- Eltern müssen neu nachweisen, dass der Anspruch der Kinder auf «genügend Grundschulunterricht» erfüllt wird.
- Der Regierungsrat reagiert mit der angepassten Verordnung auf die steigende Zahl der Kinder, die keine Schule besuchen.
- Bislang galten die Regeln für Homeschooling im Aargau als eher locker.
Die Zahl privat geschulter Kinder und Jugendlicher im Aargau ist in den vergangenen acht Schuljahren von 44 auf 246 angestiegen. Zudem hätten sich die Anforderungen an den Volksschulunterricht mit der Einführung von zwei Fremdsprachen an der Primarschule erhöht, teilt der Regierungsrat mit.
Neu müssen die Eltern eine Unterrichtsplanung mit Unterrichtszeiten, Lehrmitteln und Lerninhalten erstellen. Zudem muss der Unterricht dokumentiert werden. Als genügend gilt der Unterricht, wenn dieselben Bildungsziele erreicht werden wie an der öffentlichen Schule.
Auch die Bildungsanforderungen an die Eltern steigen. So müssen Eltern mindestens einen Abschluss auf Sekundarstufe II verfügen, wenn sie Kinder auf Kindergarten- oder Primarstufe unterrichten wollen. Für die Oberstufe brauchen die Eltern neu einen gymnasialen Maturitäts-, Berufsmaturitäts- oder Fachmaturitätsabschluss – oder eine abgeschlossene Ausbildung der höheren Berufsbildung.
Gemäss Christian Aeberli, Leiter Abteilung Volksschule im Aargau, bleibt der Aargau trotz dieser Verschärfungen relativ liberal. In anderen Kantonen - etwa Solothurn - brauchen die Eltern ein Lehrerdiplom, um die Kinder zuhause unterrichten zu können. Die neuen Regeln gelten ab Beginn des neuen Schuljahres im August 2019.