Gemeinden sollen freiwillig Tagesschulen einführen können. Das ist ein Schwerpunkt, den Bildungsdirektorin Silvia Steiner (CVP) bis 2019 gesetzt hat. Mit dem neuen Gesetz schafft sie nun die Grundlage dazu. Dieses legt einige Rahmenbedingungen fest, die eine Schule bei der Umstellung auf eine Tagesschule zu berücksichtigen hat.
Kein Eingriff in das Familienmodell
Konkret sollen die Schulen die Mittagspause verkürzen können. Und die Schulen können die Teilnahme an der Betreuung über Mittag für obligatorisch erklären. Voraussetzung dafür: Die Gemeinde muss sicherstellen, «dass ein Schulbesuch ohne obligatorische Betreuung an einer anderen Schule möglich bleibt», heisst es im Antrag des Regierungsrates.
Der Kanton wolle bewusst nicht in ein Familienmodell eingreifen, erklärte Silvia Steiner: «Es besteht keine Pflicht, eine Tagesschule zu besuchen». Wer aber sein Kind an eine Tagesschule anmelde, der müsse auch deren Betreuungsangebote beanspruchen.
Hilfsmittel und Beratung
Die Zürcher Regierung steht den Gemeinden aber auch mit Rat und Tat zur Seite. So gibt es Checklisten, Vorlagen und Berechnungstools, welche die Schulen nutzen können. Neu wird auch ein Beratungsnetz aufgebaut, an das sich interessierte Schulen richten können.
Wie gross tatsächlich die Nachfrage der Zürcher Gemeinden nach Tagesschulmodellen ist, lässt sich noch kaum abschätzen. Der Präsident aller Zürcher Gemeindepräsidenten, Jörg Kündig (FDP), gibt zu bedenken, dass trotz aller Hilfestellungen der Weg bis zur Realisierung einer Tagesschule weit sei. Er glaubt deshalb, «dass Tagesschulen nicht zum Regelfall werden, sondern ein Zusatzangebot darstellen».