- Im Juni diskutiert der Bündner Grosse Rat über die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) rund um das Baukartell.
- Die Geschäftesprüfungskommission hat am Freitag ihren Vorschlag publiziert, wie die PUK organisiert werden soll.
- Für Kritik sorgt, dass auch ein Regierungsvertreter das Recht haben soll «den Befragungen von Auskunftspersonen und Zeuginnen und Zeugen» beizuwohnen.
- Die SVP kritisiert dies scharf. Die Regierung sei Teil des Problems und dürfe deshalb nicht Teil der GPK sein.
- Von Einsitznahme könne auch keine Rede sein, erklären Vertreter der GPK gegenüber dem Regionaljournal. Sie verweisen auf das Prinzip des rechtlichen Gehörs und auf das Bundesrecht.
Robert Heinz, Präsident der GPK präzisiert den Vorschlag: «Das Mitglied der Regierung darf Befragungen beiwohnen und Ergänzungsfragen stellen. Auch hat diese Person das Recht auf Akteneinsicht». Es sei aber völlig klar, dass der Regierungsvertreter bei den Beratungen der fünfköpfigen PUK nicht dabei sei. Auch sei es die erste PUK überhaupt für Graubünden, heisst es von der GPK. Daher habe man sich bei der Ausarbeitung der Regeln stark an der Praxis des Bundes orientiert.
Die Parlamentarische Untersuchungskommission soll unter anderem klären, ob und wie das Tiefbauamt in die Preisabsprachen involviert war. Aber auch Fragen nach dem Polizeieinsatz rund um Whistleblower Adam Quadroni soll untersucht werden.