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Das ist die Kritik des Bundesamtes für Verkehr
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 29.11.2018. Bild: Patrick Mülhauser/SRF
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Unzulässige Geschenke Bund klopft Freiburger Transportbetrieben auf die Finger

Die TPF verschenken Dienstchefs und Gemeinderäten Busabos. Das muss aufhören, findet das Bundesamt für Verkehr.

Die Freiburger Transportbetriebe TPF verschenken 27 Netzkarten an Gemeinderäte und Dienstchefs. Niemand bezahlt dafür. Das geht so nicht, findet das Bundesamt für Verkehr. «Bund und Kanton entgehen dadurch Einnahmen im subventionierten regionalen Personenverkehr.»

Keine Geschenke mehr

Diese Geschenke seien ein historisch gewachsenes Vorgehen, schreibt das Bundesamt und fügt an: «Aus Sicht des BAV ist diese Praxis zu überdenken.» Das BAV fordert die Einstellung dieser Geschenke. Die TPF wollen zu dieser Forderung keine Stellung nehmen.

Abos für Staatsräte

Auch die Freiburger Staatsräte erhalten ein Frimobil Abo der TPF geschenkt. Im Wert von 1755 Franken. «Das hat Tradition und ist kein Problem», finden die TPF. Diese Abos werden durch die TPF Holding finanziert. Das sei so in Ordnung, findet auch das BAV. Dieses beurteilt jedoch lediglich, ob Subventionsgelder richtig verwendet werden.

Gesunder Menschenverstand

Bleibt die Frage nach dem Interessenskonflikt. Der Staatsrat hat eine Kontrollfunktion und bestellt Leistungen. «Das hat keinen Einfluss auf unsere Entscheide», betont Staatsratspräsident Georges Godel. Das Reglement des Staatsrates überlässt es jedem selbst, welche Geschenke er annimmt. Die Regel sei, sagt Georges Godel: «Alles, was man an einem Tag essen und trinken kann.»

Die Geschenke beeinflussen uns nicht.
Autor: Georges Godel Freiburger Staatsratspräsident

Andreas Stöckli, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg, kritisiert die Freiburger Regelung. «Die Regeln sind schwammig.» Das Geschenk an die Staatsräte findet er nicht verhältnismässig.

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Staatsrechtsprofessor Andreas Stöckli fordert strengere Regeln
aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 29.11.2018. Bild: Patrick Mülhauser/SRF
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Zudem besteht ein Abhängigkeitsverhältnis. «Es gilt die Null-Toleranz.» Es dürfe nicht ein Anschein von Befangenheit entstehen. Es brauche in Freiburg eine Gesetzesgrundlage mit strengeren Regeln.

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