Vor einem Jahr wurde im Kanton Uri einer Mittelschülerin die Matura nicht zugestanden. Sie habe bei ihrer Abschlussarbeit im Fach Bildernisches Gestalten von einem kubanischen Künstler gestohlen. Das Urner Obergericht hat jetzt der Maturitätsprüfungskommission der Mittelschule Uri Recht gegeben, schreibt heute die Luzerner Zeitung.
Die Schülerin hat den Kommissionsentscheid angefochten und reichte eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde ein, die das Obergricht nun abwies. Die Übereinstimmung der beiden Bilder sei frappant, heisst es im Urteil.
Dass die Schülerin nun alle Maturaprüfungen nachholen muss, sei zwar ein strenger Entscheid, aber gerechtfertig. Auch seien solche Fälle höchst selten, sagt Ruth Wipfli-Steinegger von der Maturitätsprüfungskommission. Man habe nicht nur eine ungenügende Note geben können.
Wir wollten damit kein Exempel statuieren. Der Entscheid stützt sich auf gesetzliche Grundlagen.
Die Gerichtskosten von 2800 Franken muss die Schülerin berappen. Ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht, ist noch nicht klar.