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Urteil Berner Obergericht 20 Jahre Freiheitsstrafe für Mord an Zeugin in IV-Betrugsfall

  • 20 Jahre Freiheitsstrafe lautet das Urteil gegen den 57-jährigen Angeklagten.
  • Das Berner Obergericht bestätigte damit das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau.
  • Der Angeklagte soll 2013 in Thunstetten im Kanton Bern eine Zeugin in einem IV-Betrugsfall kaltblütig beseitigt haben.

Die ermordete Praxisassistentin hätte in einem Betrugsverfahren wegen missbräuchlich bezogener IV-Gelder gegen den Mann aussagen sollen. Die Praxisassistentin hatte 2010 zufällig beobachtet, wie der angeblich invalide Patient problemlos alleine einkaufen ging. Observationen von IV-Detektiven bestätigten den Schwindel.

Zur Aussage kam es aber nicht: Am 1. Oktober 2013 wurde die 38-jährige Frau an ihrer Wohnungstüre angegriffen und mit mehreren Messerstichen getötet.

Kein Geständnis

Ein Geständnis des Angeklagten gibt es nicht. Bei der Gerichtsverhandlung habe er sich in verwirrtem und apathischen Zustand gezeigt, schreibt die Nachrichtenagentur SDA. Die Indizien wogen aber schwer: Am Tatmesser fand sich seine DNA und an seinen Schuhen klebte Blut des Opfers.

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