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Urteil Bundesgericht Gefängnis für Raser nach tödlichem Unfall im Seetal

Der Unfall passierte 2013. Ein Mann überholte zwischen Birrwil und Beinwil am See an einem Dezembermorgen, im Dunkeln und bei Nebel gleich zwei Autos vor ihm. Dabei prallte er in einen Rollerfahrer, der ihm entgegen kam. Der Rollerfahrer verstarb zwei Tage später im Spital.

Nun ist klar: Das Urteil für den Autofahrer bleibt. Er muss für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis, wegen eventual-vorsätzlicher Tötung. Er plädierte bis vor Bundesgericht für fahrlässige Tötung. Nun kam er damit nicht durch, das hat die Aargauer Zeitung berichtet.

Bundesgericht gibt Aargauer Justiz Recht

Im kürzlich veröffentlichten Bundesgerichtsurteil steht nun, dass die Beschwerde des Autofahrers abgewiesen werde. Wer bei feuchter Fahrbahn, tiefen Temperaturen, Dunkelheit und dichtem Nebel Fahrzeuge überhole, sei «krass sorgfaltswidrig» unterwegs, habe ja bereits die Vorinstanz entschieden, argumentiert das höchste Gericht.

Die Strafe sei angemessen, fünfeinhalb Jahre Gefängnis, findet auch das höchste Gericht in seinem Urteil. Der Mann habe bei der Gerichtsverhandlung damals keine aufrichtige Reue gezeigt. Damit sei das Urteil nicht Bundesrechtswidrig, argumentiert das Bundesgericht weiter.

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