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Urteil der Schlichtungsbehörde Kanton Luzern muss weniger Miete für Schulhaus Musegg zahlen

Der Kanton wird künftig der Stadt Luzern für die Miete des Schulhauses jährlich 770'000 Franken weniger zahlen müssen.

Die beiden Parteien haben ein Urteil der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht akzeptiert. Der kantonale Bildungsdirektor Reto Wyss bestätigte eine Online-Meldung der «Luzerner Zeitung» vom Dienstag.

Kanton ist zufrieden mit dem Urteil

Wyss sagte, die Schlichtungsbehörde sei zwar nicht ganz auf die Wunschvorstellung des Kantons eingestiegen, aber beide Seiten könnten zufrieden sein.

Der Kanton hatte geltend gemacht, dass der von der Stadt verlangte Mietzins wesentlich über dem Marktwert liege. Der Kanton zahlte für die Miete des Schulhauses Musegg bislang jährlich 3,46 Millionen Franken. Neu werden es noch 2,69 Millionen Franken sein.

Der Kanton betreibt im Schulhaus Musegg ein Kurzzeitgymnasium mit 23 Klassen. Er kündigte im Herbst 2017 an, den Schulstandort aufzugeben, falls keine Einigung mit der Stadt erzielt werde. Als Alternative brachte er einen Neubau in Reussbühl aufs Tapet. Der Kanton werde nun die Situation analysieren, sagte Wyss.

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