Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Stadt Chur für das Bauprojekt Kino City West eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen muss; und zwar für das Kino und das gleichnamige Einkaufszentrum zusammen. Da dies noch nicht geschehen ist, verstösst das bisherige Vorgehen gegen Bundesrecht.
Anwohner monierten vor Bundesgericht, dass nur für das Kino ein Umweltbericht verfasst worden sei. Das Bundesgericht bestätigte in einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid, dass Einkaufszentrum und Kino als Gesamtanlage betrachtet werden müssen.
Der Entscheid des Bundesgerichts hat zur Folge, dass das Projekt öffentlich aufzulegen ist. So sollen Umweltschutzorganisationen ihr Beschwerderecht wahrnehmen können. Dies sei im vorliegend Fall nicht geschehen und müsse nachgeholt werden.
Das Bundesgericht hat deshalb das Urteil des Bündner Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Beschwerde der Anwohner gutgeheissen.