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Urteil des Bundesgerichts Dämpfer für Churer Grosskino

Die Richter in Lausanne haben eine Beschwerde gegen das geplante Kino gutgeheissen. Die Baubewilligung wird aufgehoben.

Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Stadt Chur für das Bauprojekt Kino City West eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen muss; und zwar für das Kino und das gleichnamige Einkaufszentrum zusammen. Da dies noch nicht geschehen ist, verstösst das bisherige Vorgehen gegen Bundesrecht.

Anwohner monierten vor Bundesgericht, dass nur für das Kino ein Umweltbericht verfasst worden sei. Das Bundesgericht bestätigte in einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid, dass Einkaufszentrum und Kino als Gesamtanlage betrachtet werden müssen.

Der Entscheid des Bundesgerichts hat zur Folge, dass das Projekt öffentlich aufzulegen ist. So sollen Umweltschutzorganisationen ihr Beschwerderecht wahrnehmen können. Dies sei im vorliegend Fall nicht geschehen und müsse nachgeholt werden.

Das Bundesgericht hat deshalb das Urteil des Bündner Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Beschwerde der Anwohner gutgeheissen.

Das Bauprojekt Kino City West

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Die Baugesellschaft City West plant beim gleichnamigen Einkaufszentrum ein Kino mit acht Sälen und insgesamt 1390 Sitzplätzen sowie eine Nebennutzung mit Bar, Restaurant und Shops. Für den Kinokomplex sollen 154 Parkplätze gebaut werden. Einkaufszentrum und Kino sollen durch eine Passerelle über die Bahngeleise der Rhätischen Bahn verbunden werden.

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