- Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des ehemaligen Kommunikationschefs der Walliser Kantonspolizei abgewiesen.
- Jean-Marie Bornet war nach Äusserungen im Vorfeld der Walliser Staatsratswahlen entlassen worden.
- Der Polizeisprecher hatte ohne Erfolg für einen Sitz in der Kantonsregierung kandidiert.
Für seinen Wahlkampf hatte Bornet Ende 2016 sein Amt als Walliser Polizeisprecher vorübergehend niedergelegt.
Er wurde nicht gewählt. Als er nach den Wahlen wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehrte, wurde er freigestellt und einen Monat später entlassen.
Die Kantonsregierung teilte mit, Bornet habe «durch seine Äusserungen die Walliser Justiz in Misskredit gebracht.» Dieses Verhalten sei seiner Funktion unwürdig und habe das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und den Walliser Behörden zerstört.
Bornet zog den Fall vor das Kantonsgericht. Dieses lehnte den Rekurs ab.
Fair oder nicht?
Am Freitag urteilte auch das Bundesgericht über den Fall von Bornet. Allerdings wurde nicht beurteilt, ob er rechtmässig entlassen worden war, sondern, ob sein Verfahren vor dem Kantonsgericht fair gewesen sei. Jean-Marie Bornet hatte verlangt, dass die Richter des Kantonsgerichts in Ausstand gesetzt werden. Und das Kantonsgericht, wie nun auch das Bundesgericht waren der Meinung, das Verfahren sei fair gewesen – und lehnten den Rekurs von Bornet ab.
Über die angefochtene Entlassung von Bornet entschied das Bundesgericht nicht, da sie nicht Gegenstand des Rekurses war. Hingegen wird nach diesem Urteil das Walliser Kantonsgericht über die Entlassung befinden können.