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Urteil des Kriminalgerichts Zimmergenosse in St. Urban erschlagen: Täter bleibt in Klinik

Der Mann, der vor zwei Jahren im Wahn einen Mitinsassen erschlagen hat, muss die Therapie in einer Klinik fortführen.

Der Fall: Im April 2017 liess sich ein 33-jähriger Mann selber in die psychiatrische Klinik St. Urban einweisen. Er hatte das Gefühl, etwas stimme nicht mit ihm, da er Stimmen hörte. Er wurde in ein Zimmer gebracht, in dem ein 85-jähriger Mann schlief. Später sei sein Bettnachbar aufgestanden und er habe geglaubt, dieser sei Satan. Darauf griff der ehemalige Kickboxer den alten Mann mit den Fäusten und mit Fusstritten an. Er verletzte ihn dabei so stark, dass der Mann später im Spital verstarb.

Die Therapie: Der heute 36-Jährige, bei dem eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert wurde, befindet sich seit seiner Tat in Therapie. Diese laufe gut, hiess es an der Verhandlung vor dem Luzerner Kriminalgericht. Der Mann wohnt in einer Klinik in einem Doppelzimmer, die Medikamente seien gut eingestellt – er werde sie aber wohl ein Leben lang einnehmen müssen.

Der Prozess: Die Verteidigung forderte, dass der Mann seine Therapie künftig ausserhalb der Klinik fortführen könne. Er sei dreifacher Vater – seine Familie könne an seiner Abwesenheit zerbrechen. Ein psychiatrisches Gutachten bestätigt zwar die gute Entwicklung, empfiehlt aber trotzdem die Weiterführung der stationären Behandlung.

Das Urteil: Der Täter ist schuldunfähig und nicht strafbar, hält das Luzerner Kriminalgericht fest. Es folgt aber auch den Empfehlungen des Gutachtens: Der Mann muss in einer Klinik bleiben. Sonst könnte das Rückfallrisiko steigen. Ausserdem hat das Gericht den Angehörigen des Verstorbenen Genugtuung zugesprochen: 10'000 der Ehefrau und je 5000 Franken einer Tochter und einem Sohn.

Noch offene Fragen: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch weitergezogen werden. Nicht geklärt ist zudem, ob die Verantwortlichen der Klinik Fehler gemacht hatten. Die Verteidigung kritisiert die «völlig unprofessionelle Aufnahme». Zu dieser Frage ist bei der Staatsanwaltschaft Sursee ein Strafverfahren hängig – ein externes Gutachten ist noch ausstehend.

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