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Urteil des Mietgerichts Zürcher bietet seine Wohnung missbräuchlich auf Airbnb an

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Zürcher Mietgericht hat einen Mieter verurteilt, der seine Wohnung über die Buchungsplattform Airbnb missbräuchlich untervermietet hat.
  • Er muss den Gewinn, den er damit erzielt hat, seinem Vermieter abgeben und darf die Wohnung in Zukunft nicht mehr im Internet untervermieten.
  • Das Gericht kommt zum Schluss, dass dem Vermieter der Wohnung durch die Untervermietung wesentliche Nachteile entstanden sind.

Was sind die rechtlichen Grundlagen? Wer seine Wohnung über Airbnb oder eine andere Buchungsplattform weitervermieten will, der muss dafür grünes Licht von seinem Vermieter bekommen. Dieser kann die Zustimmung verweigern, wenn der Mieter ihm die Bedingungen des Untermietvertrags nicht offenlegt, wenn die Bedingungen missbräuchlich sind, oder wenn dem Vermieter aus der Untervermietung wesentliche Nachteile entstehen.

Um welchen Fall geht es? Der Mieter hatte seinem Vermieter nicht gemeldet, dass er die Wohnung untervermietet. Weiter sind dem Vermieter laut Mietgericht wesentliche Nachteile entstanden, weil sich die anderen Mieter im Haus von den Airbnb-Gästen gestört fühlten. Dies hätte allenfalls zu Ansprüchen an den Vermieter führen können. Weiter mussten die Untermieter zu viel bezahlen, heisst es seitens des Mietgerichts.

Wie lautet das Urteil? Der Mann muss den Gewinn, den er mit der Untervermietung erzielt hat, seinem Vermieter abgeben. Zudem hat ihm das Mietgericht untersagt, die Wohnung in Zukunft wieder im Internet zur Untervermietung auszuschreiben.

Wie fallen die Reaktionen aus? Der Zürcher Hauseigentümerverband zeigt sich zufrieden: «Dieses Urteil bringt für die Verwaltung und für den Vermieter Rechtssicherheit», sagt Direktor Albert Leiser. Und auch Walter Angst vom Zürcher Mieterverband spricht von einem guten Entscheid: «Die Bedingungen für die Untermiete sind für alle gleich.»

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