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Urteil des Verwaltungsgerichts Justizdirektion entlässt den Statthalter von Dietikon zu Unrecht

Darum geht es: Mitarbeiterinnen des Statthalteramtes Dietikon erhoben Vorwürfe gegen ihren Chef Adrian Leimgrübler, er begünstige Leute und lasse Fälle verjähren. In der Folge kam es zu einer Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft und zu einer Administrativuntersuchung durch die Zürcher Justizdirektion. Nach Abschluss der Administrativuntersuchung wurde Adrian Leimgrübler fristlos entlassen.

Stand der Dinge: Das Strafverfahren wegen Begünstigung und Rechtspflegedelikten gegen Adrian Leimgrübler wurde inzwischen eingestellt. Die Staatsanwaltschaft sah keinen der Tatbestände erfüllt. Leimgrübler wehrt sich auch gegen seine fristlose Entlassung und hat nun vom Verwaltungsgericht Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht teilt mit, es erachte die von der Justizdirektion angeführten Pflichtverletzungen «nicht als derart schwer, dass diese eine fristlose Entlassung des Statthalters gerechtfertigt hätten».

Wie es weitergeht: Gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft ist noch ein Rekurs möglich. Der Regierungsrat hält an seiner Auffassung fest und prüft, ob er das Urteil des Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiterziehen will. Er begrüsst aber, dass der Entscheid des Verwaltungsgerichts noch vor dem zweiten Wahlgang für das Statthalteramt in Dietikon gefallen ist. Adrian Leimgrübler versucht auch auf diesem Weg, sein Amt zurückzugewinnen. Der zweite Wahlgang findet am 21. Mai statt.

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