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Urteil des Verwaltungsgerichts Remo Stoffel soll 36,6 Millionen Franken Steuern zahlen

  • Das Bündner Verwaltungsgericht lehnt mit Urteil vom 16. Dezember 2019 eine Beschwerde des Unternehmers Remo Stoffel ab.
  • Stoffel hatte in seiner Steuererklärung für das Jahr 2005 angegeben, über keinerlei steuerbares Einkommen und Vermögen zu verfügen.
  • Das sehen Steuerverwaltung und das Gericht anders. Aufgrund einer «verdeckten Gewinnausschüttung» müsse Stoffel 36.6 Millionen Franken Steuern zahlen.
  • Der Unternehmer, seit 2019 mit Wohnsitz in Dubai, hat den Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen.

Das Urteil ist über 100 Seiten lang und beschreibt ausführlich verschiedene Geschäfte mit Aktien und Immobilien. Im Kern geht es um die Frage, ob Stoffel bei diesen Geschäften einen Gewinn erzielte. Das Gericht kommt, wie auch die Steuerverwaltung, zum Schluss, dass dies der Fall war.

Der Fall ist komplex und wurde vom Bündner Verwaltungsgericht in Fünfer-Besetzung in Rekordzeit innert eines Jahrs entschieden. «Wir haben eine Aktuarin während eines halben Jahres nur auf diesen Fall angesetzt», sagt Gerichtspräsident Urs Meisser. Denn die Zeit eilt, Ende 2020 verjährt die Steuerforderung.

Es geht hier um eine unterschiedliche Beurteilung der Steuerbemessungsfaktoren.
Autor: Peter Hartmeier Sprecher von Remo Stoffel

Nun liegt der Fall vor Bundesgericht. Peter Hartmeier, Sprecher von Remo Stoffel, sagt auf Anfrage: «Es geht hier um eine unterschiedliche Beurteilung der Steuerbemessungsfaktoren». Remo Stoffel habe sich entschieden «seine Rechte vor Bundesgericht abklären zu lassen».

Am Anfang standen Hausdurchsuchungen

Es ist bereits das zweite Urteil des Bündner Verwaltungsgerichts, das sich mit einer Steuerrechnung des Bündner Unternehmer Remo Stoffel beschäftigt. Auch dieses Urteil zog Stoffel weiter. Im Dezember 2018 gab ihm das Bundesgericht teilweise recht. Statt den ursprünglich acht Millionen Franken musste Stoffel für das Jahr 2003 vier Millionen zahlen.

Auslöser für beide Entscheide ist eine mehrjährige Untersuchung der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Sie kam 2014 zum Schluss, «dass Remo Stoffel in den Jahren 2003 bis 2008 in grossem Umfang steuerbare Einkünfte und Vermögen nicht deklariert habe». Die Steuerverwaltung empfahl damals dem Kanton eine Anzeige wegen Steuerbetrugs. Laut aktuellem Entscheid des Verwaltungsgerichts ist dies «soweit ersichtlich» bisher nicht passiert.

Weitere Untersuchung

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Auch der Kanton Zürich beschäftigt sich mit den Steuern von Remo Stoffel. Dort heisst es heute auf Anfrage: «Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich führt ein Verfahren wegen Steuerbetrugs gegen die von Ihnen genannte Person. Es gilt die Unschuldsvermutung.»

Der Entscheid

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