Im Bundesasylzentrum sollen die beschleunigten Asylverfahren abgewickelt werden. Geplant ist es auf dem Duttweilerareal an der Pfingstweidstrasse in Zürich West– einer der am meisten befahrenen Strassen der Stadt.
Mit dieser Lage begründeten die Gegner ihre Beschwerde gegen das Projekt: Das Areal sei zum Wohnen nicht geeignet, der Lärm eine zu grosse Belastung für die oftmals traumatisierten Asylbewerber.
Nach dem Baurekursgericht lehnt nun auch das Zürcher Verwaltungsgericht die Beschwerde ab. Zwar sei es dort für eine Wohnnutzung eigentlich zu laut. Der Lärmschutz sei zwar wichtig. Das öffentliche Interesse am Bau des Asylzentrums überwiege aber.
Es brauche dringend ein Bundesasylzentrum, damit die Asylverfahren schneller abgewickelt werden können, begründet das Gericht sein Urteil. Zudem seien die Asylbewerber dort nur befristet untergebracht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gegner hatten von Anfang an klar gemacht, dass sie den Fall notfalls bis ans Bundesgericht weiterziehen würden.
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