Der grösste Wirtschaftsprozess des Kantons Thurgau - der FlowTex-Fall - geht in eine nächste Runde. Nach über einem Jahr Vorberatung und zwölf Verhandlungsterminen hat das Obergericht sein Urteil gefällt: Es verschärft die Urteile der Vorinstanz.
Urteil Vorinstanz
Das Bezirksgericht Frauenfeld hatte den Geschäftsführer von FlowTex, dessen Ex-Frau und den Rechtsanwalt zu Freiheitsstrafen von 14 bis 36 Monaten sowie Geldstrafen verurteilt wegen Geldwäscherei und Urkundenfälschung. Alle Parteien zogen das Urteil weiter.
Schärferes Urteil vom Obergericht
Das Obergericht hat das Urteil nun verschärft, wie es in einer Mitteilung heisst. Der Geschäftsführer wird zu 18 statt 14 Monaten teilbedingt und der Rechtsanwalt zu 24 Monaten unbedingt verurteilt, wegen bandenmässiger Geldwäscherei. Die Ex-Frau wird wegen Urkundenfälschung zusätzlich zu 36 Monaten teilbedingte Freiheitsstrafe verurteilt. Weil das Gericht das Verschulden der drei höher gewichtet, werden auch die Geldstrafen erhöht.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.