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Urteil FlowTex Höhere Strafen vom Obergericht

Der grösste Wirtschaftsprozess des Kantons Thurgau - der FlowTex-Fall - geht in eine nächste Runde. Nach über einem Jahr Vorberatung und zwölf Verhandlungsterminen hat das Obergericht sein Urteil gefällt: Es verschärft die Urteile der Vorinstanz.

Fall FlowTex

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Der Ursprung des aufwendigen Falls liegt bei einem Wirtschaftsdelikt, welche um das Jahr 2000 in Deutschland Schlagzeilen machte. Rund um die FlowTex GmbH waren Betrügereien mit dem Verkauf nicht existierender Bohrsysteme aufgeflogen. Die Schadenssumme ging in die Milliarden. 2001 wurde der Geschäftsführer der GmbH zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Ein grosser Teil der illegalen Gewinne blieb aber verschwunden.

Urteil Vorinstanz

Das Bezirksgericht Frauenfeld hatte den Geschäftsführer von FlowTex, dessen Ex-Frau und den Rechtsanwalt zu Freiheitsstrafen von 14 bis 36 Monaten sowie Geldstrafen verurteilt wegen Geldwäscherei und Urkundenfälschung. Alle Parteien zogen das Urteil weiter.

Schärferes Urteil vom Obergericht

Das Obergericht hat das Urteil nun verschärft, wie es in einer Mitteilung heisst. Der Geschäftsführer wird zu 18 statt 14 Monaten teilbedingt und der Rechtsanwalt zu 24 Monaten unbedingt verurteilt, wegen bandenmässiger Geldwäscherei. Die Ex-Frau wird wegen Urkundenfälschung zusätzlich zu 36 Monaten teilbedingte Freiheitsstrafe verurteilt. Weil das Gericht das Verschulden der drei höher gewichtet, werden auch die Geldstrafen erhöht.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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