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Urteil Grossbrand Steckborn Freispruch für Ehepaar

Das Bezirksgericht Frauenfeld hat ein Ehepaar vom Vorwurf freigesprochen, im Dezember 2015 in Steckborn einen Grossbrand fahrlässig verursacht zu haben. Damals geriet der Akku eines Modellautos in Brand, der über Nacht zum Aufladen am Strom angehängt war. Der Schaden an fünf Häusern betrug 12 Millionen Franken.

Nicht allgemein bekannt

Vom Vorwurf der fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst wurde das Ehepaar im noch nicht rechtskräftigen Urteil entlastet. Im Jahr 2015 sei noch nicht allgemein bekannt gewesen, wie gefährlich Akkus sein können, begründete das Gericht seinen Entscheid.

Vier von fünf Mitgliedern dieses Gerichts hatten 2015 noch keine Kenntnis von dieser Gefahr.
Autor: Rudolf Fuchs Gerichtspräsident Bezirksgericht Frauenfeld

Die Beschuldigten haben deshalb davon ausgehen können, dass sich dieser Akku gleich verhalte wie Handy- oder Laptopakkus. Damit folgt das Gericht der Argumentation der Verteidigung. Diese hatte im Plädoyer beispielsweise erwähnt, dass der Skandal zu brennenden Samsung Smartphones erst ein Jahr später als der Brand in Steckborn war.

Die Staatsanwaltschaft und die Privatkläger haben angekündigt, sie werden sich einen Weiterzug des Prozesses überlegen.

Geldforderungen haben nun schwache Argumente

Ein grosser Teil der Privatkläger waren Mieter der abgebrannten Häuser und haben ihr ganzes Hab und Gut verloren. Teilweise hatten sie keine Hausratversicherung. Sie hatten auf einen Schuldspruch gehofft, um auf dem zivilrechtlichen Weg Geld von den Versicherungen zu erhalten. Nun habe man etwas schwächere Argumente, werde aber trotzdem das Gespräch mit den Versicherungen suchen, sagt Daniel Jung, einer der Anwälte.

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