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Das Bezirksgericht Bülach
Legende: Das Bezirksgericht Bülach entschied, den Haupttäter nicht zu verwahren. Keystone

Urteil im Mordfall Boppelsen Haupttäter muss lebenslänglich ins Gefängnis

Das Bezirksgericht Bülach verurteilt einen jungen Transportunternehmer, der zwei Männer qualvoll ersticken liess.

  • Das Bezirksgericht Bülach hat den Hauptangeklagten unter anderem wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt.
  • Die Staatsanwaltschaft hatte erfolglos eine ordentliche Verwahrung gefordert.
  • Die Komplizen des Mannes erhalten wegen Gehilfenschaft eine Strafe von 11 und 13 Jahren.

Vor dem Bezirksgericht Bülach mussten sich ein 30-jähriger Lastwagenunternehmer, seine Ehefrau und ein Kollege des Mannes verantworten. Im April und im Juni 2016 hatte das Trio zwei Männer in ihre Gewalt gebracht. Die Angeklagten wollten an deren Fahrzeuge kommen, um sie weiterzuverkaufen und so Geld zu verdienen.

Die Opfer wurden stundenlang festgehalten, geschlagen und schliesslich getötet. Die Leiche des ersten Opfers wurde auf dem Grundstück des Ehepaars begraben, das zweite Opfer in einem Waldstück bei Boppelsen entsorgt.

Täter ging brutal vor

Hauptbeschuldigter war der 30-jährige Transportunternehmer. Er hatte die Morde ausgeführt. Seinen Opfern hatte er die Atemwege mit Klebeband verschlossen und liess sie qualvoll ersticken. Wegen Mordes und anderen Delikten wie Erpressung oder Raub muss er nun voraussichtlich mindestens 15 Jahre lang ins Gefängnis.

Die Strafen für die Mitangeklagten

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Die Ehefrau des Täters muss für 11 Jahre ins Gefängnis. Sie wurde unter anderem wegen Gehilfenschaft zu Mord und versuchter Erpressung verurteilt. Der Freund des Mannes, ein Garagist aus dem Kanton Solothurn, erhielt vom Bezirksgericht Bülach eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren.

Laut Gericht waren beide beim ersten Mord nicht beteiligt. Beim zweiten Opfer sei es ihnen aber völlig gleichgültig gewesen, was mit ihm passiere.

Das Gericht verzichtete jedoch auf eine Verwahrung, da der Beschuldigte gemäss Gutachter keine psychische Störung aufweist. Er war vor den beiden Tötungsdelikten 2016 nie gewalttätig. Ein hohes Rückfallrisiko sei deshalb nicht belegt.

Bevölkerung schützen

Die Staatsanwältin hatte gefordert, den Angeklagten zusätzlich zur lebenslangen Freiheitsstrafe zu verwahren. Es sei möglich, dass der Beschuldigte nach seiner Freilassung wieder töten werde, wenn er in ähnlichen Risikosituationen sei. Die Bevölkerung müsse langfristig geschützt werden.

Der Verteidiger des Haupttäters hingegen hatte eine Freiheitsstrafe von maximal zwölf Jahren ohne Verwahrung gefordert. Für die Frau und den Garagisten erachteten die Verteidiger fünf, respektive drei Jahre und neun Monate als angemessen.

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