2012 hatte in Luzern eine bewilligte Kundgebung gegen Sexualkundeunterricht im Kindergarten stattgefunden. Daran war auch die Junge SVP beteiligt. Der Anlass wurde von einer Gegenkundgebung gestört, wobei es zu Auseindersetzungen kam.
Der Beschuldigte hatte an der Kundgebung nicht teilgenommen, er erhielt aber Informationen und Fotos zugespielt. Er publizierte unter dem Titel «Linksextreme Pfeffersprayattacke auf Bürger - Wer kennt diese Chaoten?» Fotos von Personen, die an der Gegenkundgebung teilgenommen hatten.
Im Text benutzte Liebrand unter anderem die Ausdrücke «gewaltbereite Linksextreme» und «Provokateure aus dem gewaltbereiten linksextremen Umfeld». Zusammen mit der Unterstellung, dass die Abgebildeten Straftäter sein könnten, sei der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt, heisst es im Urteil. Es ist noch nicht rechtskräftig.