Das Bezirksgericht Bülach hatte den 46-Jährigen im vergangenen Jahr noch zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten verurteilt, von denen er sieben Monate hätte absitzen sollen. Das Obergericht zeigte nun aber Milde und verhängte lediglich eine Bewährungsstrafe.
Der reformierte Pfarrer muss somit nicht hinter Gitter, sofern er sich zwei Jahre nichts zu schulden kommen lässt. Der ehemalige Seelsorger aus dem Kanton Solothurn wurde wegen mehrfacher Gehilfenschaft zur Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und mehrfacher versuchter Geldwäscherei verurteilt.
«Bei Ihnen hätten sämtlich roten Lämpchen aufleuchten sollen», sagte der Richter in der kurzen Urteilsbegründung zum erleichterten Ex-Pfarrer. «Sie haben vielleicht ein Problem mit Nein sagen. Aber Sie sollten intelligent genug sein, Nein zu Straftaten zu sagen.»
«Kann mich schlecht abgrenzen»
Zum Kriminellen wurde der Pfarrer, weil er einer jungen Frau, die er in einem Café kennengelernt hatte, keinen Wunsch ausschlagen konnte. Sie habe ihm von Eheproblemen erzählt und dass er als Pfarrer für sie beten solle, sagte er vor Gericht. «Sie war in Not, ich wollte helfen. Aber ich kann mich leider schlecht abgrenzen.»
Sein Helfersyndrom führte ihn schliesslich in die Illegalität: Er buchte ihr zuliebe Flugtickets für Leute, die er gar nicht kannte, streckte Geld vor und erhielt es von anderen Unbekannten zurück. Mehrmals überwies er zudem Geld ins Ausland.
«Es kam mir schon seltsam vor», antwortete er auf die Frage des Richters, ob ihm das nicht verdächtig vorgekommen sei. «Aber ich habe nicht wirklich gewusst, dass es um Drogentransporte geht.»
Keine kriminelle Energie
Die Staatsanwaltschaft kam zum Schluss, dass der Pfarrer keine besondere kriminelle Energie besitzt, sondern vielmehr naiv und gutgläubig ist. Er glaube immer an das Gute im Menschen.
Verhaftet wurde der hilfsbereite Seelsorger im Dezember 2014 am Flughafen Zürich. Er wollte der Frau einmal mehr einen Gefallen tun: einen Mann aus Brasilien abholen und nach Basel bringen. Dieser Unbekannte hatte jedoch über zwei Kilogramm Kokain im Gepäck.
Arbeit im Call Center
Vor Gericht stand am Freitag auch die heute 31-jährige Frau, auf deren Bitten der Pfarrer all die Hilfsdienste ausführte. Auch sie wurde vom Obergericht milder bestraft: Ihre teilbedingte Freiheitsstrafe wurde von 42 Monaten auf 36 Monate gesenkt.
Von den 36 Monaten müsste sie eigentlich 15 absitzen. Durch die Zeit in Untersuchungshaft und im vorzeitigen Strafvollzug hat sie diese aber bereits verbüsst. Was bleibt, sind elf Monate bedingt bei zwei Jahren Probezeit. Sie muss somit ebenfalls nicht ins Gefängnis. Die Mutter einer Tochter reagierte erleichtert.
Die Bernerin war wegen ihres Ehemannes in den Drogenhandel hineingerutscht. Ihr Mann, der von Brasilien aus mit Drogen handelte, habe sie um Hilfe gebeten. Gemäss einem psychologischen Bericht war sie zu diesem Zeitpunkt seelisch abhängig von ihm, fast hörig.
«Heute sehe ich mich nicht mehr als Opfer.» Sie mache eine Therapie und wolle arbeiten, sobald sie einen Kita-Platz für ihre Tochter gefunden habe. Was sie dem Pfarrer antat habe sie sich damals nicht überlegt. «Ich schäme ich, dass er wegen mir nicht mehr Pfarrer sein kann.» Sie habe ihn als Freund sehr geschätzt.
Der Pfarrer jedoch verteidigte die Frau, die ihm das alles eingebrockt hatte, in seinem Schlusswort. Sie habe doch nur im Auftrag ihres Mannes gehandelt. Eine Stelle als Pfarrer fand der Deutsche trotz längerer Suche nicht mehr. Heute arbeitet er in einem Call Center und sammelt Spenden für Hilfsorganisationen.