Der Unfall machte 2008 international Schlagzeilen: Ein britischer Soldat prallte auf der Skeletonbahn «Cresta Run» im Engadin mit seinem rechten Bein gegen ein scharfes Vierkantholz, das ihm seinen Fuss abriss. Nun liegt ein rechtsgültiges Urteil auf dem Tisch.
Mit groben und ungewöhnlichen Fahrfehlern muss gerechnet werden.
Das Bundesgericht kommt im heute publizierten Urteil (6B_1388/2017) zum Schluss, dass der ehemalige Clubsekretär und Geschäftsführer in der Verantwortung gestanden sei: «Der Betreiber einer Anlage muss diese sichern, sodass selbst bei groben Fahrfehlern das Risiko minimiert wird.»
Das Gericht widersprach dem Clubsekretärs, der argumentiert hatte, es sei einzig zum Unfall gekommen, weil der Fahrer einen groben Fahrfehler gemacht habe: «Mit groben und ungewöhnlichen Fahrfehlern muss gerechnet werden», schreibt das Gericht. «Unabhängig von solchen Überlegungen scheint es unverständlich, dass am Rande einer solchen Eisbahn scharfkantige Vierkanthölzer ungeschützt platziert werden.»
Schlechtes Zeugnis für die Bündner Justiz
Das Bundesgericht zieht damit einen Schlussstrich unter einen Fall, bei dem die Bündner Justiz eine schlechte Falle gemacht hat. Es bestätigt mit dem neusten Urteil den Entscheid des Kantonsgericht von 2017, das den Verantwortlichen der fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig sprach (siehe unten).
Es war der dritte Entscheid des Bundesgerichts im gleichen Fall: Bereits 2011 pfiff das höchste Gericht das Kantonsgericht zurück, weil es Beweise ignoriert hatte - 2016 kassierte das Bundesgericht ein weiteres Urteil, weil das Kantonsgericht auf eine schriftliche Verhandlung verzichtet hatte.
Für den heute 42-jährigen britischen Soldaten geht damit eine Odyssee zu Ende. Er hatte nach dem Entscheid des Kantonsgerichts 2017 gegenüber Radio SRF gesagt: «Es war ein schrecklicher, schrecklicher, fast zehnjähriger Kampf.»
SRF1, Regionaljournal Graubünden, 12:03; habs