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Urteil wegen Flucht Zusatzstrafe von sechs Monaten für Hassan K.

Weil der Häftling seine Aufseherin Angela M. mehrfach aufgefordert hatte, ihn freizulassen, hat das Dietiker Bezirksgericht ihn wegen «Anstiftung zu Entweichenlassen von Gefangenen» verurteilt.

Mit seiner mehrmaligen Aufforderung, dass die Aufseherin ihn freilassen soll, habe sich Hassan K. der Anstiftung schuldig gemacht, befand das Bezirksgericht Dietikon. Der 28-Jährige erhält eine Zusatzstrafe von sechs Monaten.

Am 9. Februar 2016 hatte die Gefängnisaufseherin dem Angeklagten die Zellentür geöffnet und floh mit ihm nach Italien. Vor Gericht gab er zu, dass die Flucht seine Idee war. Druck habe er auf die Aufseherin aber nicht ausgeübt.

Beziehung ausgenutzt

Zwischen dem Häftling, der eine Strafe wegen Vergewaltigung absitzt, und der Aufseherin hatte sich zuvor eine Liebesbeziehung entwickelt. Diese Bindung habe der Angeklagte ausgenutzt, sagte die Staatsanwältin vor Gericht. Sie hatte deshalb eine Zusatzstrafe von fünf Monaten für den Häftling wegen «Anstiftung zu Entweichenlassen von Gefangenen» verlangt.

Der Verteidiger dagegen sprach von einer «romantischen Flucht», die beide gemeinsam geplant hätten. Die Flucht sei nicht nur wegen der Aufforderung seines Mandanten erfolgt, sondern weil die Aufseherin selber ihren Geliebten befreien wollte. Zudem sei die Flucht als Selbstbegünstigung zu verstehen und deshalb nicht strafbar.

Aufseherin bereits verurteilt

Die Gefängnisaufseherin Angela M. hatte sich bereits im Januar vor dem Bezirksgericht Dietikon verantworten müssen. Das Gericht bestrafte sie mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

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