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Urteil zu Kindstötung Milde Strafe für die Mutter

18 Monate bedingt, dies die Strafe für eine Mutter, die ihr Neugeborenes in einen Schrank steckte und sterben liess.

Der Fall

Mitte Januar 2016 hatte die junge Frau im Badezimmer der elterlichen Wohnung ein Kind geboren, nachdem sie die Schwangerschaft laut dem Bezirksrichter «verleugnet und ignoriert» hatte. Sie durchtrennte die Nabelschnur. Dann steckte sie das neugeborene Mädchen in einen Plastikeimer, legte Wäsche darüber und stellte den Eimer in ihren Kleiderschrank. In der Folge starb das Baby.

Der Prozess

Die junge Frau erschien am Mittwoch ganz in Schwarz vor dem Bezirksgericht. Ihre Antworten gab sie mit fester Stimme, wenn sie auch streckenweise akustisch kaum verständlich waren. Wie die SDA, welche den Prozess verfolgte, schreibt, habe die Beschuldigte nicht wie jemand gewirkt, der seine Tat zutiefst bereut. Ihre entsprechenden Versicherungen seien etwas aufgesetzt erschienen.

Das Urteil

Das Verfahren fand im abgekürzten Verfahren statt. Das heisst, Staatsanwalt und Verteidiger waren sich über das Strafmass einig. Das Bezirksgericht folgte dem Vorschlag und sprach die junge Frau der Kindstötung schuldig. Für den bedingten Vollzug der Freiheitsstrafe ordnete das Gericht eine Probezeit von drei Jahren an. Die Frau bekam eine Busse von 500 Franken und muss sich zudem einer Therapie unterziehen.

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