Der Richtplan regelt in groben Zügen, wie sich Kanton und Gemeinden entwickeln. Das Zürcher Stadtparlament hatte im April dazu folgende Beschlüsse gefasst:
- Mehr sozialer Wohnungsbau
- Förderung des Veloverkehrs, zum Beispiel mit Velostrassen
- Zusätzliche Grünflächen
- Möglichst nicht mehr Autos in der Stadt
Der Richtplan ging an die Zürcher Kantonsregierung. Der Regierungsrat setzt ihn abschliessend fest und hat nun diverse Anliegen gestrichen. Er will weniger:
- Velostrassen
- Pocket-Parks (das ist eine kleine Gartenfläche)
- Seilbahnen
Nichts einzuwenden hat der Zürcher Regierungsrat gegen das Jubiläums-Projekt der Zürcher Kantonalbank. Diese plant für 2020 eine Gondelbahn von der Landiwiese zum Zürichhorn.
Keine Beschwerde der Stadt
Gegen den Beschluss des Regierungsrats kann beim Verwaltungsgericht innert 30 Tagen Beschwerde erhoben werden. Der Zürcher Stadtrat werde das nicht tun, hiess es am Donnerstag beim Hochbau-Departement auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Seiner Ansicht nach liegt das Streichen gewisser Projekte im Ermessensspielraum des Regierungsrats.