Im Kanton Luzern gelten Bauten, die höher als 30 Meter sind, als Hochhäuser. Neubauten sind oft umstritten. Die LuzernPlus angeschlossenen Gemeinden wollen sich neue, einheitliche Spielregeln für den Umgang mit Hochhäusern geben, teilte der Gemeindeverband am Dienstag mit. Das Hochhauskonzept 2017 des Gemeindeverbandes liegt nun in den 25 betroffenen Gemeinden zur öffentlichen Mitwirkung auf.
Gleiche Rahmenbedingungen
Das neue Konzept definiere aus regionaler Sicht, wo es möglich wäre, Hochhäuser zu bauen und wo keine in Frage kämen, teilte LuzernPlus mit. Das Konzept basiert auf demjenigen von 2008 und soll erneut für etwa zehn Jahre gelten.
Unabhängig vom Standort, sollen alle Hochhausprojekte im Raum Luzern denselben Rahmenbedingungen unterworfen sein. Es würden gemeinsame Standards für den Bau, die Freiräume und den Schattenwurf definiert, aber auch einheitliche Methoden für die Planungsverfahren, heisst es weiter.
Nur erste Planungsgrundlage
Das Hochhauskonzept von LuzernPlus ist nur eine erste planerische Grundlage. Die Gemeinden müssen bei der Festlegung von neuen Hochhausstandorten weitere Arbeiten leisten.
Bei der Definition von möglichen Hochhausstandorten wurden verschiedene Kriterien angewandt, etwa die Urbanität, die zentrale Lage oder die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr. Als Hochhausstandorte ausgeschlossen werden sollen etwa Schutzgebiete und ländliche Ortsteile. Das Hochhauskonzept liegt nun bis am 15. Dezember in den Verbandsgemeinden zur öffentlichen Mitwirkung auf. Im Mai 2018 soll es von den Delegierten von LuzernPlus verabschiedet werden.