Worum geht es? Eine Frau aus dem Kosovo war sechs Jahre lang mit einem Schweizer verheiratet, danach liess sie sich scheiden. Kurz nach der Scheidung brachte sie ein Kind zur Welt. Der Ex-Mann anerkannte die Vaterschaft, das Kind erhielt das Schweizer Bürgerrecht. Ein wichtiger Entscheid auch für die Mutter, denn das Migrationsamt ging von einer Scheinehe aus und wollte die Frau ausweisen. Die Frau machte geltend, sie könne die Schweiz nicht verlassen, schliesslich sei ihr Kind Schweizer Bürger.
Warum klagte die Stadt Winterthur? Winterthur hat ein handfestes finanzielles Interesse an dem Fall. Aktuell ist nämlich die Stadt unterstützungspflichtig. Ist der Mann nicht der Vater des Kindes, verliert dieses das Schweizer Bürgerrecht. Die Frau könnte ausgewiesen werden, Winterthur müsste Frau und Kind nicht mehr unterstützen. Die Klage reichte Winterthur ein, weil der Mann einen freiwilligen Vaterschaftstest verweigerte.
Was sagen die Bundesrichter? Anders als zuvor das Obergericht, entschieden die Bundesrichter, dass der Mann zu einem Vaterschaftstest gezwungen werden kann. Die Gemeinde Winterthur habe als Wohnsitzgemeinde grundsätzlich ein Klagerecht in Bezug auf die Vaterschaftsanerkennung. Um die Vaterschaft abzuklären, sei eine zwangsweise Durchführung eines DNA-Gutachtens verhältnismässig.