Das Zürcher Verwaltungsgericht findet in seinem Urteil klare Worte. Es sei wichtiger, dass die «einzigartige Gründersiedlung» erhalten bleibe, als dass neue gemeinnützige Wohnungen im Quartier entstünden.
Damit gibt das Gericht dem Stadtzürcher Heimatschutz Recht und korrigiert einen Entscheid der Vorinstanz. Das kantonale Baurekursgericht hatte sich in einem Entscheid vor gut einem Jahr noch auf die Seite des Stadtrats und der Genossenschaft gestellt.
Der Stadtrat will nicht, dass die 144 Wohnobjekte der Genossenschaftssiedlung unter Denkmalschutz gestellt werden. Und auch die Familiengenossenschaft Friesenberg (FGZ) selber wollte lieber neu bauen.
Der FGZ-Sprecher Johannes Marx zeigt sich betrübt über das Urteil des Verwaltungsgerichts: «Die Enttäuschung ist gross. Wenn die Häuser wirklich geschützt werden, müssen wir viel investieren.» Dadurch würden die Mieten derart steigen, dass die Wohnungen nicht mehr als gemeinnützig gelten können, so Marx.
«Grösster Sieg überhaupt»
Doch genau das ist das Ziel des Zürcher Stadtrats – dass in der gut an den ÖV angeschlossenen Teil der Siedlung durch Verdichtung mehr günstiger Wohnraum entstehen kann. Deshalb ist Lucas Bally, Sprecher des zuständigen Hochbaudepartements, wenig erfreut über das Urteil des Verwaltungsgerichts: «Für die Stadt ist die Verdichtung ein grosses Anliegen.»
Ganz anders der Stadtzürcher Heimatschutz. Deren Präsidentin Barbara Truog spricht von «einem der grössten Siege überhaupt», den ihre Organisation erringen konnte. Und das Urteil könnte ihr für künftige ähnliche Fälle nützen: «Wir pflegen ja eine intensive Prozesstätigkeit. In Zukunft gilt das Argument weniger, man müsse wegen einer Sanierung ein schützenswertes Gebäude abreissen.»
Wie wichtig ist es dem Stadtrat?
Diesen Leitentscheid-Charakter spricht Lucas Bally vom Hochbaudepartement dem Urteil des Verwaltungsgerichts zu den Familiengärten am Friesenberg ab. Die Abwägung zwischen Verdichtung und Denkmalschutz stelle sich jedes Mal aufs Neue: «Es gibt genügend Beispiele, in denen das Gericht zu einem anderen Schluss kommt. Eine generelle Tendenz lässt sich aus diesem Fall nicht ableiten.»
Kein Leitentscheid, sagt das städtische Hochboudepartement – ein wichtiges Signal, findet der Stadtzürcher Heimatschutz. Wie wichtig der Entscheid dem Zürcher Stadtrat ist, zeigt sich im kommenden Monat. Dreissig Tage Zeit hat die Stadtregierung nämlich um zu entscheiden, ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen will.