Der Kanton saniert zur Zeit in Chur das Wohnheim für die Kantonsschülerinnen und Kantonsschüler, das Konvikt. Für diese Zeit wurden Wohnprovisorien gemietet. Vergeben wurde der Auftrag dafür im sogenannt freihändigen Verfahren.
Ausnahmekriterien «eher nicht erfüllt»
Kritik wurde laut, weil der Kanton den Auftrag im Wert von rund 2,7 Millionen Franken nicht öffentlich ausgeschrieben hatte. Im letzten Jahr gab deshalb die Regierung ein Gutachten in Auftrag. Dieses kommt nun zum Schluss, die Vergabe hätte anders laufen sollen.
Freihändige Verfahren werden beispielsweise bei kleinen Auftragssummen im Bauhauptgewerbe bei unter 300'000 Franken angewendet, wo sich eine öffentliche Ausschreibung nicht lohnt oder wenn ein Auftrag sehr dringend erledigt werden muss, beispielsweise nach einer Naturkatastrophe.
Demnächst im Grossen Rat
Die Gutachter schreiben nun, dass die Ausnahmekriterien in diesem Fall «eher nicht erfüllt sind». Aus wirtschaftlicher, technischer und organisatorischer Sicht erscheine das Vorgehen des Kantons zwar sinnvoll.
Mit Blick auf das Vergaberecht hätte aber ein höherrangiges Vergabeverfahren gewählt werden sollen. Der Bericht wird nächste Woche im Grossen Rat diskutiert.